Planungszeitraum und Zuweisungen für die Jahre 2017-2022 beschlossen
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Die Landessynode hat am Freitag, dem 28.11.2014, beginnend mit dem Jahr 2017 eine Verlängerung des Planungszeitraumes für die Kirchenkreise auf sechs Jahre und die Zuweisungsvolumina für die Jahre 2017-2022 beschlossen.
In dem Bericht des Landeskirchenamtes (Aktenstück 23) heißt es, dass der bisherige Planungszeitraum von vier Jahren zu kurz sei, um eine verlässliche Evaluation des vorangegangenen Zeitraums zu ermöglichen. Den Kirchenkreisen fehle es an Zeit und Planungssicherheit, um ihre Konzepte für die kirchliche Arbeit inhaltlich weiterzuentwickeln und umzusetzen. Außerdem wäre ein sechsjähriger Zeitraum synchron mit der Visitation und den Amtszeiten der Kirchenkreistage.
Bei den Zuweisungen für die Kirchenkreise wird die jährliche Sparrunde ausgesetzt. In den Jahren 2017-2020 wird die Höhe der Zuweisungen auf Basis des Jahres 2016 festgelegt, 2021 und 2022 werden die Mittel um jeweils 1,50 Prozent reduziert. Die Kirchenkreise müssen also ihre Planungen über den gesamten Zeitraum der Jahre 2017-2022 nur um drei Prozent absenken.
Diese Entscheidungen, so das Aktenstück, eröffnen „die Möglichkeit, sich auf eine Fortentwicklung der inhaltlichen Planung im Kirchenkreis zu konzentrieren.“
Im Blick auf die personalwirtschaftlichen Ziele der Landeskirche schlägt das Aktenstück vor, die Zahl der Pfarrstellen von derzeit 1.177 auf nicht weniger als 1.154 zum Stichtag 31.12.2022 zu verringern und die Zahl der Diakonenstellen von derzeit 371 auf nicht weniger als 360. Die Anzahl der Stellen für A- und B-Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen solle unverändert bleiben.
Der Vorsitzende des Strukturausschusses, Dr. Fritz Hasselhorn, wies darauf hin, dass einige Kirchenkreise nicht in der Lage seien, die notwendigen Veränderungsprozesse zu gestalten. Deshalb sei auch zukünftig die landeskirchliche Solidarität in Form des Strukturanpassungsfonds nötig.
Bild: Jens Schulze