Startseite Archiv Bericht vom 27. November 2014

Umzugskosten

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Mit Beginn des neuen Jahres verliert die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ihre Gesetzgebungskompetenz. Damit tritt auch das Kirchengesetz über Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld außer Kraft. Anstatt das Gesetz einfach überzuleiten, habe sich die Landeskirche bewusst für eine Neufassung entschieden. Michael Gierow (Zernien) brachte die Neufassung in die Synode ein. Die Neuregelung der Umzugskostenvergütung soll bestehende Ungleichbehandlungen ausbessern.

So sollen ab dem nächsten Jahr bestehende Beschränkungen des Umzugsgutes sowie der Kosten für Berufspacker aufgehoben werden. Es erfolgt damit eine Angleichung an die Regelungen für Beamtinnen und Beamte des Landes Niedersachsen.

Durch die neuen Regelungen werden die Kosten für die Umzugskostenerstattung folglich steigen. Es wird geschätzt, dass der Bedarf von bisher 864.000 Euro auf etwa eine Million Euro steigt. Für Vikarinnen und Vikare wird der jährliche Bedarf von bisher 60.000 auf etwa 80.000 Euro steigen. Mit diesem neuen Gesetz soll die Mobilität der Pfarrerschaft innerhalb der Landeskirche unterstützt werden.