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Änderung des Kirchengesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

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Die Präsidentin des Landeskirchenamtes, Dr. Stephanie Springer, brachte das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ein.

Dabei stellte Dr. Springer heraus, dass diese Änderung zwei Ziele habe. Zum einen gehe es darum, eine Lücke zu schließen, die hinsichtlich der Beständigkeit dieser Stabstelle bestehe. Zum anderen gehe es darum die Unabhängigkeit der Gleichstellungsbeauftragten weiter zu stärken, indem mögliche Interessenkonflikte vermieden werden. Leitungskräfte in Kirchenämtern und Verwaltungsstellen und Sachbearbeiterinnen und-bearbeiter in Personalabteilungen sollten deswegen zukünftig nicht zu Gleichstellungsbeauftragten bestimmt werden.

Präsidentin Dr. Springer betonte, dass in diesem Gesetzentwurf nicht geändert werde, dass Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitervertretung (MAV) nicht zu Gleichstellungsbeauftragten bestimmt werden könnten. Das niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz und das Bundesgesetz von 2011 hingegen halten an dem Doppelverbot fest, dass Personalverantwortliche und Mitglieder von MAVen nicht mit dieser Aufgabe betraut werden, um die Unabhängigkeit der Gleichstellungsbeauftragten zu wahren.

„Gut, dass es in der Mehrheit der Kirchenkreise gelungen ist, Gleichstellungsbeauftragte zu gewinnen!“, beendete die Präsidentin des Landeskirchenamtes ihre Einbringungsrede.

In der anschließenden Aussprache ging es in der Hauptsache um das „Für und Wider“ einer möglichen Gleichstellungsbeauftragung innerhalb der MAV.

Der Antrag von Thomas Reisner, den Entwurf des Änderungsgesetzes an den Rechtsausschuss zu überweisen, wurde von der Synode angenommen.