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Bischofsbericht VI

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Ralf Meister stellte in seinem Bericht vor der Synode eine neu fertiggestellte Handreichung vor: Gottesdienste zur Segnung eingetragener Lebenspartnerschaften. „Gottes Wort, Gebet und Segen sind darin, ausgerichtet an Martin Luthers Traubüchlein, unverzichtbare Elemente“, so der Bischof. Das vorgelegte Papier sei eine Handreichung, keine Agende.

In der Einführung zur Handreichung ist zu lesen: „Familie und Zusammenleben von Menschen stehen im Horizont der von Christus neu begründeten Beziehung von Gott und Mensch. Gott hat den Menschen als Mann und Frau zu seinem Ebenbild und zu seinem Gegenüber geschaffen. Damit sind Mann und Frau in besonderer Weise aufeinander bezogen und aneinander gewiesen. Dem entspricht die besondere Würdigung der Ehe, wie sie sich auch im Trauhandeln der Kirche abbildet. In der Ehe leben Menschen in Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortung miteinander.

Menschen leben auch in anderen Beziehungsformen. Seit zehn Jahren gibt es in Deutschland für gleichgeschlechtliche Beziehungen die Rechtsform der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Auch sie stellt eine Gemeinschaft in Verlässlichkeit, Verbindlichkeit und Verantwortung dar. Als Kirche begrüßen wir daher, wenn in gleichgeschlechtlicher Beziehung lebende Menschen eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen und diese unter Gottes Wort und Segen stellen.“

Es sei zukünftig aber auch möglich, dass eine Pastorin oder ein Pastor aus Gewissensgründen einen solchen Gottesdienst zur Segnung nicht vornehmen möchte. Dann sei eine Dimissoriale auszustellen.