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Bischofsbericht III

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Ein öffentliches Gedenken der Verstorbenen bezeuge die Verantwortung gegenüber den Toten, so Ralf Meister, Bischof der hannoverschen Landeskirche. In seinem Bericht vor der Landessynode sagte er: „Wie wir die Verstorbenen erinnern, bezeugt etwas von unserer Verantwortung gegenüber den Toten.“

Gerade neue Initiativen wie Gedenkgottesdienste für tot geborene Kinder unter 500 Gramm oder für verstorbene Obdachlose zeigten, wie wichtig ein öffentliches Gedenken sei. „ Die Kirchen halten an der Friedhofspflicht fest und plädieren für eine Kultur des öffentlichen Gedenkens.“ Daher sei aus kirchlicher Sicht die Gesetzgebung im Bundesland Bremen problematisch, da sie eine Verdrängung von Tod und Trauer in die private Sphäre bedeute.

Erstmals in Deutschland beschloss der Bremer Senat unlängst, die Asche eines verstorbenen Angehörigen in privaten Gärten verstreuen zu dürfen. Mit Sondergenehmigung sieht das Bremer Gesetz auch eine Ausstreuung der Asche in Parks und an Flüssen vor. Meister wies darauf hin, dass der Magistrat der Stadt Bremerhaven, die zur hannoverschen Landeskirche gehört, die Freiheiten des neuen Bremer Bestattungsrechtes abgelehnt hat.

Friedhöfe sind nach den Worten Meisters „begehbare Totentänze“ und haben eine geistliche Dimension für die ganze Gesellschaft. „Wir hören auf den Friedhöfen die Stimmen der Toten. So müssen wir die Friedhöfe als Naherholungsgebiete für die Seele pflegen.“ Eine Möglichkeit sei es daher, wie in Teilen der russisch-orthodoxen Tradition gelebt, zu Ostern Gottesdienst auf den Gräbern zu feiern. „Wecken wir die Friedhöfe auf!“

Bericht des Landesbischofs, Teil 4