Startseite Archiv Bericht vom 26. November 2014

Bischofsbericht I

Die vollständige Darstellung von Archivmeldungen befindet sich noch im Aufbau. Schauen Sie in Kürze noch mal vorbei!

Seinen Bischofsbericht begann Ralf Meister mit der aktuellen Debatte um die Sterbehilfe. „Das Ringen mit dem Sterben ist in der Mitte unserer Gesellschaft mit der Debatte um den Umgang mit der Hilfe zur Selbsttötung angekommen“, so Meister vor der in Hannover tagenden Synode. So privat die Frage des eigenen Sterbens auch sei, es sei ebenso eine Frage der ganzen Gesellschaft. „Ich glaube, dass sich mit der aktuellen Debatte eine Kultur entwickeln könnte, die eine ars moriendi nova, also eine neue Kultur, eine „Kunst des Sterbens“, hervorbringt. Eine Kultur, die mitbestimmt, wie wir Leben und Tod verstehen und in welchen Horizont wir diese Sterbensphase einordnen.“

Ihm fehle, so der leitende Geistliche der hannoverschen Landeskirche, innerhalb der theologischen Diskussion der Hinweis auf den Zusammenhang, in dem das Sterben stehe. „Das Abschiednehmen aus dieser Welt ist nicht ein absolutes Ende, sondern ein Übergang.“ Denn mit dem Tod sei das Leben bei Gott nicht zu Ende. Die allgemeine Debatte würde ohne die eschatologische Perspektive des „Vorläufigen“ geführt.

In diesem Zusammenhang verwies Meister auf Martin Luthers „Sermon von der Bereitung zum Sterben“ aus dem Jahr 1519. Darin vergleicht Luther das Sterben mit der Geburt. So wie ein Kind bei seiner Geburt „aus seiner Mutter Leib mit Gefahren und Ängsten geboren wird in diesen weiten Himmel und Erde, das ist unsere Welt: ebenso geht der Mensch durch die Enge Pforte des Todes aus diesem Leben“ in einen viel weiteren Himmel. Die Enge, die der Mensch im Sterben erfahre, mache ihm Angst. Daher sei es wichtig zu wissen, „daß danach ein großer Raum und Freude sein wird.“

Aus Sicht Meisters ist die momentane Rechtslage zur Hilfe der Selbsttötung und damit zum assistierten Suizid klug, da sie „Freiraum für außerordentliche Sterbehilfe offen hält“. Eine Neuregelung der Sterbehilfe sei daher nicht unproblematisch. „Ein rechtlicher Eingriff würde die Gewissensentscheidungen von Ärzten einer strafrechtlichen Kontrolle unterwerfen und damit eine Institutionalisierung vorschreiben.“

Bericht des Landesbischofs, Teil 2

Das Video zum Bericht