Startseite Archiv Bericht vom 26. November 2008

Aussprache zum Bericht der Landesbischöfin

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In der Aussprache im Anschluss an den Bericht von Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann nahmen die Arbeitsbedingungen in den Pflegeeinrichtungen der Diakonie einen breiten Raum ein.

So wies Superintendent Christian Sundermann (Hannover) darauf hin, dass sowohl im politischen wie im gesellschaftlichen Diskurs immer wieder deutlich zu machen sei, dass die finanziellen Bedingungen durch die Pflegekassen unzureichend sind. „Das ist mit uns nicht zu machen, da „Hauptsache billig“ als Hauptkriterium der finanziellen Ausstattung unserem christlichen Menschenbild widerspricht.“

Der Synodale Dr. Fritz Hasselhorn (Sulingen) machte das Dilemma der Diakonie deutlich, einerseits die Mitarbeitenden selbstverständlich nach Tarif zu bezahlen, andererseits dadurch aber Defizite zu erwirtschaften, die manche Einrichtungen in ihrem Bestand gefährden.

Christa Elsner-Solar (Hannover) ging in ihren Ausführungen auf die Fälle von Misshandlung und Missbrauch in diakonischen Heimen der 50er und 60er Jahre des letzten Jahrhunderts ein. Sie wies darauf hin, dass nicht nur in Bezug auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, sondern auch für die Altenpflege bereits in den 60er Jahren Standards in der Diakonie erarbeitet worden seien. „Die Diakonie war hier Vorreiterin, das möchte ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich betonen und damit auch eine andere Seite dieser Arbeit beleuchten.“

Die rechtliche Situation der ca. eine Million Menschen, die in Deutschland ohne Pass und Papiere leben, nannte Superintendent Philipp Meyer (Hameln) „einen Skandal“. Nach geltendem deutschen Recht macht sich auch derjenige strafbar, der Menschen ohne Pass und Papiere unterstützt. Dieser Straftatbestand müsse dringend abgeschafft werden. Auch müsse über eine rechtliche Absicherung der Menschen, die teils schon seit Jahren im Verborgenen leben, entschieden werden.

Rolf Bade aus Hannover regte in Bezug auf den jüdischen Religionsunterricht an, Schritte zu einem jüdisch-christlichen Unterricht an den Schulen zu bedenken. Für einen regulären Religionsunterricht sind laut Schulgesetz mindestens 12 Schülerinnen und Schüler nötig. Diese Voraussetzung sei bislang in Niedersachsen nur in Osnabrück gegeben. „Wir sollten darüber nachdenken, ob es für jüdische Familien eine Ermutigung sein könnte, wenn wir über gemeinsamen Religionsunterricht ins Gespräch kommen.“

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