Wie kann eine weitere Ausdünnung auf Gemeindeebene verhindert werden?
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Synode berät über Zyklen der Reduzierung des Stellenplanvolumens
Die vorherige, 22. Landessynode, hat im November 2001 für den Planungszeitraum 2003 bis 2008 eine Absenkung des Personalausgabevolumens um sechs Prozent beschlossen. Mit dem Ziel, eine weitere Ausdünnung auf der Gemeindeebene zu verhindern, möge dieser Beschluss zur Stellenplanverordnung überprüft werden, so der Antrag der neuen Landessynode, der an den Ausschuss für „Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit“ zur Klärung überwiesen wurde.
Der Ausschuss hat durch seinen Vorsitzenden dem Auricher Superintendenten Dr. Manzke die Ergebnisse der Beratungen der Synode vorgetragen. Der Ausschuss betont, dass der Beschluss, das Personalausgabevolumen wie vorgesehen um sechs Prozent abzusenken, nicht verändert werden könne. Dies gründet auch darin, dass sich die Planungsbereiche (Kirchenkreise, Einrichtungen) bereits seit langer Zeit auf die festgesetzten sechs Prozent eingestellt und die Vorbereitungen einer Umsetzung entsprechend planerisch aufgenommen haben. Allerdings solle das erste Drittel (zwei Prozent) der geforderten Einsparungen erst zum 1.1.2007, die restlichen vier Prozent erst zum Jahre 2009 erbracht werden. Diese sogenannte 0-2-4 - Regelung, die auch vom Landeskirchenamt unterstützt wird, gewährleiste, so Manzke, mehr Flexibilität für die Planungsbereiche, eine bessere Vorbereitung auf die jeweils folgende Planungsphase sowie die Absicht, den Planungsbereichen eine stärkere Verantwortung zuzuweisen. Der Ausschuss verbindet eine entsprechende Beschlussfassung auch mit einer Kontinuität und Solidarität zu gefassten Beschlüssen der Synode.
Die von vielen Synodalen geprägte Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ergab ein deutliches Votum für die sechs Prozent. Wie jedoch diese im Planungszeitraum bis 2009 aufzuteilen seien, wurde unterschiedlich bewertet. Neben dem „alten“ Synodenbeschluss mit einer geplanten jährlichen Absenkung um zwei Prozent bis 2008 (2-2-2 – Regelung) wurden auch Vorschläge wie eine 1-2-3 – Regelung eingebracht. Die Entscheidung über eine zukünftige Verfahrensweise wird erst am Freitag – nach Beratung durch den Finanzausschuss - von der Synodalen getroffen werden.