Mittel für Flüchtlingssozialarbeit bereitgestellt
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120.000 Euro hat die Synode für die landeskirchliche Flüchtlingsarbeit bereitgestellt, die Freigabe aber an die Erarbeitung eines langfristigen Konzeptes geknüpft. Sie erkennt die besondere Stellung dieser Arbeit, da Flüchtlinge in der Gesellschaft keine Stimme und keine Lobby habe, wie es im Beschlussvorlage des Diakonieausschusses heißt. Das Land Niedersachsen führe seine bisherige Flüchtlingssozialarbeit mit den Schwerpunkten Integration und Vernetzung fort. Die Begleitung und Beratung von Flüchtlingen aber, also Menschen mit unklarem Aufenthaltsstatus, stehe nicht mehr in der Tätigkeitsbeschreibung des Landes, so der Ausschuss.
Sechs Kirchenkreise der Landeskirche finanzieren die Flüchtlingssozialarbeit als freiwillige Aufgabe aus eigenen Mitteln. Eine Unterstützung dieser Arbeit und eine möglichst „flächendeckende“ Beratungstätigkeit sei nach Ansicht des Ausschusses dringend geboten.