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Sozialwissenschaftliches Institut untersucht Kirchenvorstandwahl

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Was ist aus Ablauf und Beteiligung an der letzten Kirchenvorstandswahl 2012 zu lernen und an Konsequenzen ziehen? Die Landessynode hörte und diskutierte am Donnerstag zwei Berichte des Landeskirchenamtes und beschloss einstimmig, dass die nächste Landsynode sich weiter mit dem Thema befassen soll. Auch soll die Analyse der betreffenden Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts weiter vorangetrieben werden, ein Leitfaden zur Gewinnung von Kandidaten erstellt und den Gemeinden rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

Der geistliche Vizepräsident des Landeskirchenamtes Arend de Vries stellte die Untersuchung des Sozialwissenschaftlichen Instituts vor, die gemeinsam mit den Landeskirchen von Westfalen und Lippe-Detmold durchgeführt wurde und so Vergleichswerte ermöglicht. In einer
quantitativen, telefonischen Befragung wurden 1200 Kirchenvorstands-Mitglieder - das sind mehr als 10 Prozent - jeweils ungefähr 25 Minuten interviewt.

In einem zweiten qualitativen Teil wurden drei Fokusgruppen befragt, die die Kandidatur erwogen, aber letztlich nicht kandidiert haben.
Das zentrale Infomaterial zur Wahl fanden die Befragten zumeist gut; es spiele aber nur eine marginale Rolle für die Kandidatur. Eine Verkürzung der Wahlperiode würde nicht signifikante Veränderung der Bereitschaft zur Kandidatur ergeben, so de Vries. Etwa eine Bestimmung von Kirchenvorstehern anstelle einer Wahl sähe die Mehrheit kritisch. Die meisten sähen Berufungen skeptisch und empfänden sie als Relativierung der Wahl. Da viele spätere Kandidaten schon lange in ihrer Gemeinde mitarbeiten, sollten sie frühzeitiger vorbereitet, beteiligt und fortgebildet werden.

Viele Kirchenvorstände wirkten als Gruppe von Gleichgesinnten abschreckend und als "closed shop" für Außenstehende. "Querdenker bleiben eher außen vor" und kandidierten oft nicht, so de Vries. In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland konnte die Wahlbeteiligung durch Briefwahl mehr als verdreifacht werden. Wenn in der westfälischen und lippischen Landeskirche Gemeinden nicht genug Kandidaten haben, bleibt der KV im Amt und ergänzt sich selber. So wurde in Westfalen bei einem Drittel, in Lippe bei 40 Prozent der Kirchengemeinden nicht gewählt.

Der Synodale Dr. Fritz Hasselhorn aus Sulingen meinte, dass nach dem Krieg das Wahlsystem darauf angelegt wurde, die jetzt beklagte Homogenität zu erzeugen. "Verschenken wir etwas, wenn wir auf stärkere Repräsentanz von Ortsteilen und Gemeindegruppen wert legen oder nicht?" fragte er. De Vries wandte ein, dass es in der Studie um Homogenität bei der Kandidaten-Suche ging und nicht bei der Wahl selbst ging.

Oberkirchenrat Karsten Sander berichtete über den Stand der Verbesserung des Rechts, gemeinsam mit den Landeskirchen Braunschweig und Oldenburg. Auch Vorschläge aus der Zeit nach der Wahl wurden berücksichtigt. Die Zahl der Stimmen pro Wähler sollte künftig - wie es auch bis 2006 war - drei Viertel der zu Wählenden entsprechen. Eine reine Briefwahl soll in vielen Kirchengemeinden erprobt werden. Eine Verkürzung der Amtszeit wurde nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen, so Sander.

Hasselhorn nahm den Hauptkritikpunkt vieler Eingaben auf, dass nämlich weniger Stimmen zu vergeben als Kandidaten zu wählen waren. Dies sei im Entwurf nicht berücksichtigt. "Sollte man nicht, wie bei der Synodalwahl, Kumulation der Stimmen zulassen?" fragte er und stellte fest, das dies natürlich Konförderationssache sei.