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Neues Gesetz für Lektoren und Prädikanten

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"Es ist mir eine Freude am Ende der 24. Landessynode die Bedeutung des Ehrenamtes in unserer Landeskirche herausstellen können und zwar an exponierter Stelle im Dienst der Verkündigung", sagte Superintendent Gerd Bohlen aus Rhauderfehn, Vorsitzender des Ausschusses für Theologie, Kirche und Mission am Freitag vor der Landessynode.

Bei der Einbringung des neue Lektoren- und Prädikanten-Gesetzes sagte er, es gebe inzwischen 1771 LektorInnen und PrädikantInnen, rechnerisch für jede Pfarrstelle."Wir tun gut daran, unsere Praxis gut zu ordnen." Das bestehende Gesetz sei über 40 Jahre alt.

Neu und auch in der Kirchenöffentlichkeit zum Teil umstritten ist, dass Prädikanten auch das Heilige Abendmahl austeilen können. Der Ausschuss finde dies theologisch nicht fragwürdig, solange es ein geordnetes Verfahren gebe, unbeschadet der Gesamtverantwortung des Pfarramtes. Was hier geregelt werde, sei längst Praxis, so Bohlen.

Der Ausschuss habe sich mit der Begrenzung des Dienstes nach Lebensalter intensiv auseinandergesetzt. Man habe die Altersbegrenzungen von 72 Jahren belassen, die ja bis 75 Jahre verlängert werden kann. So könnten die Betroffenen ohne Gesichtsverlust und ohne Tauglichkeitstest verabschiedet werden.

Verbindlich soll pro Gottesdienst eine deutlich höhere Entschädigung gewährt werden, und zwar vom Kirchenkreis, damit kleine oder vakante Gemeinden nicht über Gebühr beansprucht werden.

Prädikantin Karin Aulike aus Reppenstedt (Kirchenkreis Lüneburg), die schon seit 25 Jahren das Thema in der Synode bearbeitet, meinte: "Ich finde das Gesetz richtig prima". Es wurde von der Synode beschlossen.