Diakoniegesetz
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Die diakonische Landschaft Niedersachsens hat sich verändert. Eine intensivere Zusammenarbeit der Diakonischen Werke der Landeskirchen war notwendig geworden, so ein Bericht des Diakonie- und Arbeitsweltausschusses. Das lag an der zunehmenden Komplexität der diakonischen Aufgaben, an der niedersachsenweiten Ausrichtung aller Fachverbände der Diakonie und nicht zuletzt an der abnehmenden finanziellen Unterstützung der Landesverbände durch die Landeskirchen.
Erste Kooperationswege wurden mit der Gründung der Diakonie in Niedersachsen e.V. (DiN) im Juli 2010 gegangen. Man wollte damals die Interessen gegenüber der Landesregierung bündeln, sich in gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit darstellen und in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) geschlossen sprechen. Darüber hinaus sollten die jeweiligen Fachverbände und das kirchliche Arbeitsrecht begleitet werden und eine gerechte Verteilung der Konzessionsabgabemittel auf die Landesverbände gewährleistet werden.
Es war ein erster Schritt – weitere mussten folgen. Denn Mängel an der Konstruktion der Zusammenarbeit traten bald zutage. Die Kompetenz in der Breite der Aufgaben, die das Diakonische Werk der Landeskirche Hannovers leisten konnte, geschah zum Nutzen für alle, führte jedoch nicht zu einer gerechten Kostenbeteiligung aller. Man sah genug Gründe, über die Gründung eines gesamten Diakonischen Werkes in Niedersachsen nachzudenken.
Gespräche, die in eine Fusion münden sollten, wurden geführt. Oldenburg werde sich nicht beteiligen. Schaumburg-Lippe und die reformierte Kirche wollten sich beteiligen, aber gleichzeitig an einem eigenen Diakonischen Werk festhalten (Doppelmitgliedschaft). Hannover und Braunschweig strebten eine Fusion an, die zur Gründung eines gemeinsamen Diakonischen Werkes führen sollte (unmittelbare Mitgliedschaft).
Wie ist die Konstruktion gedacht? Das Diakonische Werk in Niedersachsen (DWiN) wird das einzige Diakonische Werk der Landeskirchen Braunschweigs und Hannovers sein. In allen Aufgabenfeldern des Diakonischen Werkes Hannover (DWH) wird es eine Funktionsnachfolge geben. Darum muss das Diakonie-Gesetz (DiakonieG) nur im Titel geändert werden. Die Rechtsvertretung im Evangelischen Werk für Entwicklung und Diakonie e.V. (EWDE) soll gemeinsam über das DWiN geschehen. Die Satzung gebende Mitgliederversammlung, ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat mit 20 Mitgliedern, ein exekutiver Vorstand und das beratende Gremium des diakonischen Rates sollen die Organe des DWiN sein und für sachgemäße Gewaltenteilung sorgen. Verträge und Vermögenswerte des DWH sollen automatisch auf das DWiN übergehen.
Mittlerweile ist die Gründung gelungen: am 25. Oktober wurde die Fusion zum DWiN auf den Mitgliederversammlungen in Hannover und Braunschweig beschlossen. Die Herbstsynode in Hannover musste nur noch nötige Änderungen am DiakonieG beschließen.
Für den Diakonie- und Arbeitsweltausschuss warb der Vorsitzende Thorsten Tillner (Rothenburg/Wümme) für die notwendigen Änderungen des Kirchengesetzes, die „im Wesentlichen redaktioneller Art waren und keine vertieften Beratungen ausgelöst haben“.
Änderungsgesetz und Diakoniegesetz wurden in 1. und 2. Lesung verhandelt und von der Synode einstimmig verabschiedet.
Thorsten Tillner. Bild: Jens Schulze