Startseite Archiv Bericht vom 26. November 2013

Finanzierung der Kirchenmusik

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Im Februar 2013 hatten die Kreiskantoren aus den Kirchenkreisen Hameln-Pyrmont und Holzminden-Bodenwerder in einer Eingabe an die Landessynode angeregt, die Finanzierung der Kirchenmusik in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden zu überdenken. Insbesondere ging es hier um die landeskirchlichen Zuschüsse zu Aufführungen mit übergemeindlicher Bedeutung wie etwa Oratorien.

Der Vorsitzende des Ausschusses für Öffentlichkeit, Medien und Kultur Jörn Surborg nahm dieses für den Ausschuss zum Anlass, mehrere Bereiche der Kirchenmusik in den Blick zu nehmen. Es gäbe, so Surborg, einen großen Mangel an Nachwuchsmusikerinnen und -musikern. Während für die Gewinnung des theologischen Nachwuchses bereits Programme initiiert worden sind, seien die Kirchenmusikerinnen und -musikerinnen noch nicht im Blick.

Weiter sprach sich Surborg dafür aus, künftig nach Möglichkeiten zu suchen, um auch kreative und unkonventionelle musikalische Projekte zu fördern.

Als Beschlussempfehlung bat er die Synode, eine stärkere finanzielle Förderung der kirchenmusikalischen Arbeit im Haushalt 2015/2016 zu prüfen. Ebenfalls sollte die Nachwuchsgewinnung im haupt- und nebenamtlichen Bereich stärker in den Blick genommen werden. Zudem sollen die zuständigen Arbeitsbereiche in der Landeskirche gebeten werden, ein Konzept zur Förderung der „populären Kirchenmusik“ zu erarbeiten.

In der anschließenden Diskussion plädierten Kantor Christoph Pannes (Peine) und die Superintendent Christian Castel (Elze) und Ulrich Wöhler (Holzminden) dafür, die klassische Kirchenmusik nicht aus dem Blick zu verlieren, indem vor allem unkonventionelle Projekte gefördert werden sollten.

Rolf Bade (Hannover) wies daraufhin, dass Nachwuchsförderung bereits in den Kindertagesstätten und Schulen anfangen müsse. Hier sei es notwendig, dass die Kirchen darauf dringen, dass Musik und Kunst auch in Zukunft zum regulären Fächerkanon gehören sollten.

Die Synode stimmte dem Bericht des Ausschusses und den Beschlussempfehlungen in der vorgelegten Fassung zu.