Zusammenlegung von kleineren Kirchengemeinden wird gefördert
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Auch besonders kleine Kirchengemeinden mit weniger als 1.000 Gemeindegliedern werden künftig von der Landeskirche finanziell unterstützt. Voraussetzung für eine jährliche Förderung in Höhe von 5.000 Euro für vier Jahre ist jedoch die Zusammenlegung oder die verbindlich vereinbarte Zusammenarbeit von Kirchengemeinden. Diese Förderung gilt jetzt auch für Gemeinden, die mindestens 300, aber weniger als 1.000 Gemeindeglieder haben.
Mit diesem Beschluss folgte die Synode dem Antrag von Superintendent Ulrich Wöhler aus Holzminden, der seinerzeit anregte, auch kleineren Gemeinden die Förderung zu gewähren. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Gerhard Tödter, wies darauf hin, dass die Mittel nicht den Kirchengemeinden direkt zur Verfügung gestellt werden, sondern den Kirchenkreisen. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Mittel tatsächlich für die Förderung und Unterstützung von notwendigen Strukturveränderungen verwendet werden.
Insgesamt stehen für diese Förderung im landeskirchlichen Haushalt der Jahre 2007 und 2008 jeweils 900.000 Euro zur Verfügung. Von der finanziellen Förderung könnten hauptsächlich Kirchenkreise in Südniedersachsen profitieren. Dazu gehören die Kirchenkreise Alfeld, Göttingen, Hildesheimer Land, Holzminden-Bodenwerder, Leine-Solling. Auch der Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg im Nordosten der Landeskirche könnte eine Förderung erhalten. Dieser Kirchenkreis beispielsweise hat insgesamt 48 Kirchen- und Kapellengemeinden, von denen 23 weniger als 300 Kirchenmitglieder haben.