„Verständlicher und einfacher“ – Einführung der Doppik in der Landeskirche
Die Darstellung der Archivmeldungen wird kontinuierlich verbessert. Sollten Sie Fehler bemerken, kontaktieren Sie uns gerne über support@systeme-e.de
Bis zum Jahreswechsel 2012/2013 soll in allen Einrichtungen der Landeskirche die Umstellung von der bisherigen kameralen Rechnungslegung auf die doppelte Buchführung in Konten (Doppik) erfolgt sein. Zurzeit werde in Arbeitsgruppen die Einführung vorbereitet. Dies teilte Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine in seinem Bericht (Aktenstück 180) für das Landeskirchenamt am Mittwoch der Landessynode mit.
Da die Kommunen verpflichtet seien, bis Ende 2012 die Doppik einzuführen, sei es für die Landeskirche sinnvoll, vom bisherigen Buchführungssystem Abschied zu nehmen. Die einfache Kameralistik sei kein auskunftsfähiges System zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit, weil etwa der „periodengerechte Verzehr“ nicht abgebildet werde. Als Beispiel nannte der Finanzreferent den Werteverzehr bei den Gebäuden.
Einen weiteren Vorteil sieht das Landeskirchenamt in der Vereinfachung von Verwaltungsvorgängen, weil in den Kirchenkreisämtern dann mit nur noch einem Rechnungssystem gearbeitet werden muss. Bislang müsse in den Kirchenkreisämtern für die diakonischen Einrichtungen die Doppik und für die anderen kirchlichen Haushalte die kamerale Buchführung durchgeführt werden, so Antoine. Die bei den Kommunen gleichzeitig eingeführte Output-Steuerung werde noch nicht eingeführt. Hier gebe es noch offene Fragen, etwa die Messung von Zielen und Leistungen der pastoralen Arbeit. So sei die Bewertung eines Seelsorgegesprächs oder einer Predigt nicht einfach. Dieser Bereich bedürfe der weiteren theologischen Klärung, so die Empfehlung des Landeskirchenamtes.
Das kaufmännische Rechnungswesen sieht als Rechnungsabschluss den Jahresabschluss vor, der aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung besteht (Zwei-Komponenten-System). Die Bilanz gibt das Vermögen und die Schulden zu einem bestimmten Stichtag an. Auf der Aktivseite werden die verschiedenen Vermögensgegenstände und auf der Passivseite die Finanzierung dieses Vermögens dargestellt. Die Gewinn- und die Verlustrechnung gibt von einer Periode (Jahr) die Aufwendungen und Erträge an.
Nach Auskunft von Dr. Antoine werde es in der Landeskirche anstelle der aufwendigen Finanzrechnung nur eine einfache Investitions- und Finanzierungsrechnung die Planung und Ergebnisse von Investitionen überschaubar darstellen. Als Planungskomponenten genügen damit die Planergebnisrechnung, Planinvestitions- und Planungsfinanzierungsrechnung und der Stellenplan.