Bericht über den Stand der Tarifverhandlungen
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Oberkirchenrätin Andrea Radtke bezeichnet die Ergebnisse der Verhandlungen in der konföderierten Allgemeinen Dienstrechtlichen Kommission (ADK) am gestrigen Montagabend als „vorläufigen Durchbruch“.
Demnach wird den privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch mit dem Dezembergehalt dieses Jahres eine Sonderzahlung in Höhe von 30% des Bruttogehalts gezahlt. Das Gesamtpaket wird jedoch noch im Einzelnen weiter auszuhandeln sein. Mit Verweis auf den Finanzbericht von Vizepräsident Dr. Rolf Krämer legte sie dar, warum die Landeskirchen der Konföderation die tariflichen Regelungen des Landes Niedersachsen nicht eins zu eins übernehmen können. Zum einen sollen die komplizierten Überleitungsregelungen einfacher gestaltet werden, orientiert an den Überleitungsregelungen anderer EKD-Gliedkirchen. Zum anderen würde ein volles Weihnachtsgehalt allein in diesem Jahr bereits alle Kirchensteuermehreinnahmen vollständig aufzehren, so dass ein ausgeglichener Haushalt in noch weitere Ferne rücken würde. Frau Radtke legte dar, dass ein maßvolles Absenken der Personalkosten nötig sei, um kirchliche Arbeitsplätze langfristig zu sichern und überhaupt Neueinstellungen zu ermöglichen.