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Pauschalierte Zuweisungen an Kirchenkreise ersetzen in Zukunft Bedarfszuweisungen

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Mit Änderungen der Zuweisungsverordnung wollen das Landeskirchenamt (LKA) und der Landessynodalausschuss (LSA) die Eigenverantwortlichkeit der Regionen und die Kompetenz der Ehrenamtlichen in den örtlichen Entscheidungsgremien stärken. Die Zuweisung der Landeskirche an die Planungsbereiche soll sich in Zukunft nicht am Bedarf ausrichten – der orientiert sich zu sehr am Status Quo. Künftig soll es Schlüsselzuweisungen geben und die Aufhebung vieler Zweckbindungen. Pastor i.R. Rudolf Bembenneck, Vorsitzender des LSA, erläuterte vor der Synode die geplanten Änderungen: Es gehe um Verwaltungsvereinfachung und nachprüfbare Kriterien.
So können im Baubereich Kirchenkreise und Kirchengemeinden künftig entscheiden, wie vorhandene Gebäude „rentierlicher genutzt werden können“ oder ob sie besser abzugeben seien. Die aus den Gebäuden erzielten Einnahmen werden nicht mit den Zuweisungen verrechnet. Die Zuweisung selbst erfolgt nach den Kriterien: Anzahl der Pfarrstellen, Anzahl der Gemeindeglieder und Größe der Kirchengebäude. Empfänger der landeskirchlichen Zuweisung sind weiterhin die Kirchenkreise, die nun die Kirchengemeinden mit Mitteln für die Bauunterhaltung und Bewirtschaftung der benötigten Räumlichkeiten ausstatten.

Eine Pauschalisierung nach objektiven, einsichtigen, sachgerechten und nachprüfbaren Schlüsseln wird es zukünftig auch für die Sachmittel der Verwaltungsstellen und für die allgemeine soziale Arbeit geben. Während bei den Verwaltungsstellen alleiniger Verteilschlüssel die Anzahl der Arbeitseinheiten sind, berechnet sich die Verteilung der Mittel für die allgemeine soziale Arbeit „nach der gewichteten Anzahl der Kirchenglieder“. Die kommende Synode wurde gebeten, hier eventuell einen anderen Schlüssel zu finden, um besondere Problembereiche, die durch die gewichtete Anzahl der Kirchenglieder nicht erschlossen werden, berücksichtigen zu können.
Ab 2003 erhalten die Kirchenkreise auch für die Personalausgaben Mittel in pauschalierter Form. Nicht einbezogen in die Pauschalierung werden Theologen. Nur in einigen Kirchenkreisen soll im Rahmen einer Vollbudgetierung die Einbeziehung dieser Personalkosten erprobt werden.

Da nur durchschnittliche Personalkostenbeträge ermittelt und zugewiesen werden, obliegt es in Zukunft den Verwaltungsstellen der Kirchenkreise, eine mittelfristige Personalkostenplanung zu entwickeln und für entsprechende Rücklagen zu sorgen.