Startseite Archiv Bericht vom 29. November 2001

Landesbischöfin: Fürbitt-Andachten für homosexuelle Partnerschaften denkbar

Die vollständige Darstellung von Archivmeldungen befindet sich noch im Aufbau. Schauen Sie in Kürze noch mal vorbei!

Seit dem 1. August diesen Jahres können homosexuelle Paare ihre Lebenspartnerschaft standesamtlich registrieren lassen. Damit werden ihnen bestimmte Rechte und Pflichten übertragen. Die Evangelische Kirche in Deutschland befürwortet grundsätzlich die Eintragung solcher Lebenspartnerschaften.

Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann nahm in ihrem Bericht vor der Synode auf diese Entwicklung bezug. Der Runde Tisch Homosexualität, dessen Bildung sie vor einem Jahr angeregt hatte, habe seine Arbeit aufgenommen und werde im kommenden Jahr dem Senat Bericht erstatten. Bis dahin werde er weiterhin nicht öffentlich arbeiten, damit alle am Gespräch Beteiligten in der vereinbarten Vertraulichkeit ihre Positionen offen vertreten können.

Die Landesbischöfin ließ keinen Zweifel daran aufkommen, dass über die Frage der Segnung homosexueller Paare erst dann diskutiert werden könne, wenn die Ergebnisse des Runden Tisches vorlägen. Bis dahin allerdings sei es denkbar, „Fürbitt-Andachten“, wie sie bei vielen anderen Gelegenheiten gestaltet würden, zu halten: „Eine solche Andacht mit Lied, Psalm, Gebet, Schriftlesung, Ansprache, Fürbitte und Segen für alle Anwesenden wird nicht verwechselbar sein mit einer Trauzeremonie“, sagte Käßmann. Damit werde keine neue Kasualie geschaffen, aber Fürbitte gewährt und Andacht ermöglicht.

Zusammen mit dem Bischofsrat hätten sich Vertreter des Landeskirchenamtes darauf verständigt, dass solche Fürbitt-Andachten für standesamtlich eingetragene Lebenspartnerschaften in der Kirche stattfinden können. Landesbischöfin Käßmann bat die Pastorinnen und Pastoren ausdrücklich, bei entsprechenden Anfragen mit ihrer Landessuperintendentin oder ihrem Landessuperintendenten Rücksprache zu halten.

Nach §51 des Pfarrergesetzes der VELKD ist es für Pastorinnen und Pastoren nicht möglich, in einer homosexuellen Partnerschaft zu leben. Derzeit prüfe der Rechtsausschuss der VELKD-Kirchenleitung den Paragrafen. Bis zu einer möglichen Änderung im Pfarrergesetz aber bleibe er gültig. Anderen kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehe es hingegen frei, ihre Lebenspartnerschaften eintragen zu lassen.