Startseite Archiv Bericht vom 29. November 2001

Geringe Wahlbeteiligung zur 23. Landessynode

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Der Vorsitzende des Landessynodalausschusses (LSA) Rudolf Bembenneck sprach in Bezug auf die geringe Wahlbeteiligung von 65,9 Prozent von einem „Skandal“. Nicht im rechtlichen, aber im moralischen Sinne habe hier eine Wahlpflicht bestanden. Alle Wahlberechtigten hätten die Möglichkeit zur Briefwahl gehabt.

In der anschließenden Aussprache wurde kritisch angemerkt, dass die Vorstellungsveranstaltungen der Kandidatinnen und Kandidaten in der Regel nicht auf großes Interesse gestoßen seien. Hier sollte überlegt werden, zukünftig eine zentrale Veranstaltung pro Wahlbezirk durchzuführen. In den verschiedenen kirchlichen Gremien sollte darüber hinaus die Arbeit der Synode besser dargestellt werden, indem zum Beispiel Synodale aus der Region bei Kirchenkreistagen und Pfarrkonferenzen aus ihrem Bereich berichten.

Die gegen die Wahl erhobenen Anfechtungen sind nach Prüfung durch den LSA als unbegründet zurückgewiesen worden. Im Stimmbezirk Peine des Wahlkreises V sei es zu einem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landessynodalgesetzes gekommen: Vier Wahlberechtigte wurden ohne erforderlichen Wahlschein zur Direktwahl zugelassen. Daher habe der LSA sich für eine Neuwahl im gesamten Wahlkreis als "sauberste Lösung" entschieden.