Startseite Archiv Bericht vom 29. November 2001

Flüchtlingssozialarbeit erhalten: Anwalt der Schwächsten

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Die Flüchtlingssozialarbeit, die in 16 Kirchenkreisen der hannoverschen Landeskirche angeboten wird, stelle im politischen Raum eine wichtige anwaltliche Rolle für die schwächsten Glieder des Gemeinwesens dar. Sie schärfe den Blick für Menschen, die sonst keiner wahrnehmen wolle und trage zum Frieden im Zusammenleben bei.
Mit diesen Argumenten hat sich jetzt der Diakonie-Ausschuss der Landessynode für den Erhalt der Flüchtlingssozialarbeit als "einer dringenden kirchlichen und diakonischen Aufgabe" ausgesprochen. Die Landessynode beschloss, über die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen das Land Niedersachsen auf die auch künftig bestehende Dringlichkeit der Flüchtlingsberatung hinzuweisen. Zugleich solle darauf hingewirkt werden, dass vom Land Niedersachsen ausreichende Mittel für eine flächendeckende Beratung zur Verfügung gestellt würden. Zudem richtete die Synode die Bitte an die sich im nächsten Jahr neu konstituierende Landessynode, den Fortbestand der Flüchtlingssozialberatung langfristig zu sichern.