Startseite Archiv Bericht vom 29. November 2001

Erlös aus Landverkäufen auch für Personalkosten

Erlöse aus Kirchenland-Verkäufen sollen, soweit sie nicht der Pfarrdotation unterliegen, auch zur Finanzierung von Personal-Kosten dienen können.
Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht hervor,
den Pastor i. R. Rudolf Bembenneck(Burgdorf) für den Landessynodalauschuss (LSA) vor der in Hannover tagenden Synode erstattete.

Zur Umsetzung dieser mit dem Finanzausschuss der Landessynode erzielten Regelung habe das Landeskirchenamt eine Änderung der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlichen Grundbesitzes vorgenommen. Dem Entwurf einer entsprechenden
Gesetzes-Novellierung habe der LSA zugestimmt.
Demnach sind Erlöse aus Landverkäufen
zu 51 Prozent "dauerhaft und wertbeständig"
anzulegen. Die restlichen 49 Prozent können
zur Finanzierung örtlicher Baumassnahmen
dienen. Sie können aber auch in "örtlich unselbständige kirchliche Stiftungen" eingebracht werden, die auch zur Finanzierung von Personalkosten verwendet werden dürfen.

Durch die Stiftungen sollen, wie im Bericht des Finanzausschusses betont wird, "die Verantwortung der örtlichen Gremien " gestärkt werden.Zugleich sollten diese Stiftungen dazu dienen,zusätzliche Gelder einzuwerben, um so dauerhaft Mittel zur Erfüllung
von kirchlichen Aufgaben zu erhalten.

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