Startseite Archiv Bericht vom 29. November 2001

Diskussion über Planungszeitraum der nächsten Stellenplanung

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Einen Zeitraum von sechs Jahren bei der nächsten Stellenplanung empfiehlt der Ausschuss für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit in seinem durch den Unterausschuss „Stellenplanung“ vorgelegten Bericht auf der Tagung der Landessynode. Bei der Vorstellung des Berichtes erinnerte Rudolf Bembenneck an die Verantwortung der Kirche, beides, Gemeinde und Weltkirche, Kirchen vor Ort und die Ökumene im Blick zu behalten und entsprechend bei der Stellenplanung provinzielle Grenzen zu überschreiten. Es gehe bei der Umsetzung des nächsten Stellenplanes nicht mehr nur darum, den Absenkungsbetrag abzuarbeiten, sondern vielmehr die Zusammenarbeit in Kirchengemeinden und Regionen so zu verstärken, dass unter erschwerten Bedingungen noch optimale Arbeit geleistet werden könne.
Ein Planungszeitraum von sechs Jahren, in dem jährlich ein Prozent eingespart werde, gäbe allen Planungsbereichen mehr Sicherheit bei der Umsetzung der nötigen Kürzungen. Auch bleibe mehr Zeit, alternative Finanzierungen, wie zum Beispiel durch Fördervereine oder Stiftungen zu ermöglichen. Auch für notwendige Umstrukturierungen oder Zusammenlegung von Arbeitsbereichen in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen bliebe mehr Muße. In Zukunft müsse kreativ erkundet und erprobt werden, wie Kirche weiterhin in der Fläche präsent sein kann.
Sowohl Vizepräsident Dr. Klaus Grüneklee, wie auch der Vorsitzende des Finanzausschusses Friedrich Sandau sprachen sich für einen vierjährigen Planungszeitraum aus. Die Unsicherheit über die Auswirkungen der Steuerreform lasse eine längere Finanzplanung nicht zu. Im Jahre 2002 werden die Kirchensteuern für die Landeskirche um etwa drei Prozent sinken. Die konjunkturbedingte Steigerung der Kirchensteuer falle aber geringer aus, so dass auch eine weitere Sparrunde und ein Einsatz aller Zinseinnahmen der Rücklagen eine weitere Kapitalentnahme nicht verhindern könne, sagte Grüneklee in seinem Bericht.