Gesetzesentwurf über den Dienst der Diakoninnen und Diakone
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Die Landessynode hat den Entwurf eines neuen Kirchengesetzes über den Dienst der Diakoninnen und Diakone in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers diskutiert.
Dr. Rainer Mainusch, der Juristische Vizepräsident des Landeskirchenamtes, betonte in seiner Einbringungsrede, mit dem Gesetzesentwurf sollten attraktivere Arbeitsbedingungen geschaffen und zugleich dem Fachkräftemangel begegnet werden. Denn dieser sei eine der großen Herausforderungen, vor denen die Landeskirche und ihre Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Einrichtungen in den nächsten Jahren stehen. Zum Jahr 2030 würden so allein ein Drittel und zum Jahr 2034 die Hälfte der Diakoninnen und Diakone in den Ruhestand gehen. Daher werde bewusst eine Berufsgruppe in den Blick genommen, die für entscheidende Zukunftsaufgaben entsprechende Kompetenzen mitbringen – sei es für die sozialraumorientierte Arbeit, die religionspädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder die Begleitung Ehrenamtlicher.
Der Gesetzesentwurf sei das Ergebnis eines öffentlichen Beteiligungsprozesses, der von Oktober 2022 bis Januar 2023 etwa 400 Stellungnahmen aufnahm, so Mainusch. Zuvor wurde im September 2022 bereits ein erstes Eckpunktepapier diskutiert und überarbeitet.
Der eingebrachte Gesetzesentwurf beinhaltet unter anderem die Beteiligung der Kirchenvorstände und regionalen Gremien am Auswahlverfahren und hebt die Befristung der ersten Anstellung auf. Nach dem Anerkennungsjahr soll außerdem eine unbefristete Anstellung nach sechsmonatiger Probezeit möglich sein. Auch sei eine homiletisch-liturgische Weiterbildung in den ersten beiden Berufsjahren vorgesehen, erklärte Mainusch. Die öffentliche Wortverkündigung und Leitung von Abendmahlsfeiern werde auf den jeweiligen dienstlichen Auftrag beschränkt. Ausnahmeregelungen seien möglich. Diakoninnen und Diakone dürften aber kein preiswerter Ersatz für vakante Pfarrstellen werden, erklärte Mainusch.
Durch das Stellungnahmeverfahren habe außerdem die Möglichkeit einer Anstellung in einer diakonischen Einrichtung zusätzliches Gewicht erhalten, führte der Juristische Vizepräsident des Landeskirchenamtes weiter aus. Die Fortführung einer landeskirchlichen Anstellung wäre hier nicht möglich, da die Landeskirche damit umsatzsteuerpflichtig würde. Die Arbeitgebervertretungen und die Diakonie seien sich aber einig, dass beide Tarifwerke (die Dienstverordnung der niedersächsischen Kirchen und der Tarifvertrag der Diakonie Niedersachsen) für den Fall eines Wechsels alle erforderlichen Besitzstandsregelungen beantragen wollen.
„Die Landeskirche übernimmt zusätzliche Verantwortung für die Anstellung und die Personalverwaltung von über 400 Mitarbeitenden“, betonte Mainusch. Diese Folgenabschätzung habe während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens eine wichtige Rolle gespielt.
Die Synode hat nach einer Aussprache einstimmig beschlossen, das Aktenstück 77 und die Redebeiträge dem Ausschuss für kirchliche Mitarbeit und dem Rechtsausschuss und Finanzausschuss zur Beratung zu übergeben und der Novembersynode vorzulegen, damit das Gesetz im kommenden Jahr in Kraft treten kann.
Einen besonderen Dank sprach Mainusch zum Abschluss Inga Rohoff aus. Als Referentin für Diakoninnen und Diakone in der Personalabteilung des Landeskirchenamtes sei sie zur Seele des Gesetzgebungsprozesses geworden.