Planungsprozesse in den Kirchenkreisen
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Oberkirchenrat Rainer Mainusch (Landeskirchenamt) berichtete über Ablauf und Ergebnis der Planungsprozesse in den Kirchenkreisen für den Planungszeitraum 2023 bis 2028.
„Hier und heute geht es darum, welche Verantwortung Landessynode und Landeskirchenamt als Leitungsorgane der Landeskirche gemeinsam für Planungsprozesse der Kirchenkreise tragen können“, sagte Mainusch. In seinem Bericht konzentriere er sich darauf, in welcher Weise die Landeskirche das Handeln auf Ebene der Kirchenkreise ermöglichen und unterstützen könne. Denn für die konkreten Prozesse seien die Kirchenkreise verantwortlich, die Aufgabe der Landeskirche bleibe es, diese Prozesse zu ermöglichen und strukturierend und unterstützend zu begleiten.
Ansatzpunkte der landeskirchlichen Leitungsverantwortung sieht Mainusch in der kontinuierlichen Unterstützung durch Fortbildungen und Foren der kollegialen Beratung, durch Formate des Austausches zwischen Planungsverantwortlichen der Kirchenkreis und der Landeskirche.
Er dankte den vielen – „vielleicht Hunderten, vielleicht Tausenden, die in Kirchenkreisen an Konzepten gearbeitet haben. Die Konzepte der Kirchenkreise sind eine Fundgrube an Ideen und ein beeindruckendes Dokument der Schwarmintelligenz unserer Landeskirche.“ Insofern dokumentiere der vorgelegte Bericht zunächst einmal die Entwicklungen auf der Ebene der Kirchenkrise. Sein bester Nutzen wäre es aber, wenn er zu neuen Ideen anregen und neue Entwicklungsprozesse anstoßen würde.