Landessynode einigt sich auf Entwurf für neue Verfassung
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In einer engagierten Diskussion haben sich die Mitglieder der Landessynode am Freitagabend auf den Entwurf für eine neue Verfassung verständigt. Mit großer Mehrheit beschlossen sie die entsprechende Anträge, die es ermöglichen, den Entwurf in den kommenden sieben Monaten in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden der Landeskirche zu diskutieren. Eine Diskussionsplattform im Internet wird am 1. Juni 2017 freigeschaltet.
Einer der Diskussionspunkte in der Abendsitzung des Kirchenparlaments war die Abschaffung des Kirchensenats, die im Entwurf vorgesehen ist. Eine Reihe von Synodalen betonte die Wichtigkeit des Senats als eines "runden Tisches", an dem Vertreterinnen und Vertreter aller landeskirchlichen Leitungsgremien beteiligt seien. Unter anderem ist der Kirchensenat für wichtige Personalentscheidungen wie die Wahl der Landessuperintendentinnen und Landessuperintendenten zuständig. Im Entwurf der Verfassung ist vorgesehen, dass ein Personalausschuss, dem ebenfalls haupt- und ehrenamtliche Mitglieder landeskirchlicher Leitungsgremien angehören, einen Teil der Aufgaben des Kirchensenats übernehmen würde.
Am Ende einer langen Rednerliste machte Synodenpräsident Dr. Matthias Kannengießer deutlich, dass mit der Verabschiedung des Entwurfs noch keinerlei Entscheidung über die endgültige Ausgestaltung der neuen Verfassung gefallen sei. Innerhalb des jetzt beginnenden breiten Diskussionsprozesses könne jeder Punkt kritisch betrachtet werden und das "sei auch so gedacht und erwünscht." Alle Voten würden in die Beratungen über den endgültigen Entwurf der Verfassung einfließen, der ab März kommenden Jahres erarbeitet werde.
In den nächsten Wochen wird der jetzt verabschiedete Entwurf allen Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zugänglich gemacht. Änderungsvorschläge sind dann sowohl im Internet, per E-Mail oder auch in schriftlicher Form per Post möglich.