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Wahlrecht ab 14 für Kirchenvorstandswahl nimmt erste Hürde

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Künftig sollen evangelische Kirchenmitglieder bereits ab einem Alter von 14 Jahren aufgerufen werden, sich an den Kirchenvorstandswahlen zu beteiligen. Das sieht der Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die Bildung der Kirchenvorstände vor, der am Freitagnachmittag in der Landessynode diskutiert wurde. Bisher galt ein Mindestalter von 16 Jahren.

Die damit einhergehende Verfassungsänderung soll ermöglichen, dass bereits bei der Kirchenvorstandswahl 2018 alle Kirchenmitglieder wahlberechtigt sind, die bis zum Wahltag am 11. März das 14. Lebensjahr vollendet haben, Thomas Reisner (Lüneburg), der die Entwürfe einbrachte.

Die Synode überwies den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in den Jugend- sowie den Rechtsausschuss.

In der anschließenden Aussprache berichtete Karsten Beekmann (Aurich) über die Diskussion in den Ausschüssen, dass es am Wahltag 2018 auch Konfirmandinnen und Konfirmanden geben werde, die bereits vor der Konfirmation 14 Jahre alt sind und damit ohne konfirmiert zu sein, den Kirchenvorstand wählen dürften. Abt Horst Hirschler (Loccum) merkte kritisch an, ob durch die Herabsetzung des Wahlalters nicht die Konfirmation entwertet werde. „Die Berechtigung als vollwertiges Gemeindemitglied den Kirchenvorstand zu wählen, liegt in der Taufe begründet und nicht in der Konfirmation“, argumentierte dagegen Thomas Reisner.

Es folgte eine erste Lesung des neuen Gesetzestextes und die mehrheitliche Annahme des Entwurfs. Die endgültige Abstimmung steht am Samstag auf der Tagesordnung der Landessynode.

Hinweis

Am Samstag hat die Landessynode die Änderung der Verfassung und die entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet. Damit dürfen bei den Kirchenvorstandswahlen am 11. März 2018 auch die 14-jährigen Gemeindemitglieder die Leitungsgremien der Kirchengemeinden wählen.