Startseite Archiv Bericht vom 04. Mai 2017

Umgang mit kirchlichem Pachtland

Die vollständige Darstellung von Archivmeldungen befindet sich noch im Aufbau. Schauen Sie in Kürze noch mal vorbei!

Bereits die Vorgängersynode befasste sich im Jahr 2013 mit dem Thema kirchliches Pachtland. Ausgehend von der damaligen Initiative erarbeitete der Umwelt- und Bauausschuss der Landessynode einen ausführlichen Bericht, den die Ausschussvorsitzende Dr. Bettina Siegmund (Leer) den Delegierten des Kirchenparlaments am Donnerstag Nachmittag vorstellte. 

Kirchlicher Landbesitz werde immer öfter Gegenstand öffentlicher Aufmerksamkeit, so der Bericht. Unterschiedliche Interessensgruppen träten mit ihren Ansprüchen an die Landeskirche, die Kirchengemeinden und Kirchenkreise heran, was die Nutzung und Verpachtung kirchlicher Ländereien angehe. Um im Spannungsfeld von Ökonomie und Ökologie Orientierungen zu geben, unterteilte der Umwelt- und Bauausschuss seine Analyse in eine Beschreibung der Ausgangslage, umriss die theologischen Grundlegungen des Umgangs mit kirchlichem Land und stellte die Bedeutung kirchlichen Grundbesitzes unter kirchlichen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belangenheraus.

Das Land in kirchlichem Besitz sei so vielfältig wie die Landschaften Niedersachsens. Insgesamt handele es sich um ca. 10.000 Flurstücke im Besitz der rund 1.300 Kirchen- und Kapellengemeinden der hannoverschen Landeskirche. Verantwortlich für diese Flächen sind die Kirchenvorstände. Aus Sicht des Ausschusses habe diese dezentrale Zuständigkeit sich bewährt, bilde sie doch die historisch gewachsenen Strukturen ab. In der Regel seien die Pächter den Gemeinden persönlich bekannt. Die Ebene der Kirchengemeinde biete beste Voraussetzungen, aufkommende Probleme frühzeitig zu erkennen. Eine Zentralisierung würde daher zu höheren Kosten führen. Als problematisch zeige sich aber aktuell, dass es immer weniger landwirtschaftliche Expertise in den Kirchenvorständen gebe. Das sei in der Abnahme der landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt und einer abnehmenden kirchlichen Verbundenheit in der Bevölkerung begründet. Damit gehe das landwirtschaftliche Fachwissen verloren, was Pachtregelungen und Pachterträge anbelange.

Zentral sei es, immer wieder ein ausgewogenes Verhältnis von ökologischen, ökonomischen und sozialen Belangen anzustreben. Für diese Zielsetzung gibt der Bericht keine Prioritäten vor. Situationsabhängig müssten Entwicklungen in die eine oder andere Richtung möglich sein. Restriktive Vorgaben zu machen, sei nicht das Ziel.

In der Aussprache beschrieb Christine Lührs (Grafschaft Diepholz) die Stärke des Berichts gerade darin, dass die Kompetenz an der Basis bleibe. Für sie sei das ein ganz wichtiges Zeichen an die Kirchengemeinden und Kirchenvorstände. Dass auch ökonomische Aspekte berücksichtigt würden, sei vor dem Hintergrund der landwirtschaftlichen Entwicklung sehr wichtig.

Dr. Jens Rannenberg (Gfihorn) unterstrich die Notwendigkeit einer generellen Sicht auf Kirche als Landeigentümerin. In Berlin sei Kirchenland beispielsweise für sozialen Wohnungsbau genutzt worden. In einem Antrag regte er an, eine Reform der Pachtverordnungen in Angriff zu nehmen.

Karsten Sierk (Loccum) wies darauf hin, dass neben den landwirtschaftlichen Flächen auch die Forsten nicht aus dem Blick geraten dürften. Diese würden durch die Kirchengemeinden eigenverantwortlich bewirtschaftet, auch das müsse vernünftig geschehen.

Carsten Wydora (Rhauderfehn) erinnerte daran, dass das Festhalten am Veräußerungsverbot kirchlicher Flächen die Kirche vor finanziellen Einbußen bewahrt habe. Andere Anlageformen hätten in den vergangenen Jahrzehnten massive Verluste mit sich gebracht.

Oberlandeskirchenrat Adalbert Schmidt, Leiter der Bauabteilung des Landeskirchenamts, unterstrich, dass die kirchlichen Ländereien im Brennpunkt vieler Interessen lägen. Was einen Landverkauf angehe, so habe sich gerade der Landbesitz als sehr werthaltig erweisen. Kirchengemeinden könnten im Allgemeinen nicht zu einem Landverkauf gezwungen werden, so Schmidt. Was die Errichtung von Windkraftanlagen auf kirchlichen Ländereien angehe, so sei eine solche Nutzung keine Verpachtung im klassischen Sinne. Gleichwohl erzielten einige Kirchengemeinden mit solchen Projekten gute Einnahmen. Musterverträge für derartige Nutzungen seien in der kirchlichen Verwaltung erarbeitet worden und lägen vor.

Die Landessynode nahm den Bericht des Ausschusses zustimmend zur Kenntnis. Weiter wurde das Landeskirchenamt gebeten, gemeinsam mit dem Umwelt- und Bauausschuss eine Reform der bestehenden Regularien zur Verpachtung von kirchlichem Grundbesitz zu prüfen.