Altersgrenze für LektorInnen und PrädikantInnen
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Für den Ausschuss für kirchliche Mitarbeit brachte Superintendent Christian Castel (Elze) einen Antrag in die Landessynode ein, der die Aufhebung der Altersgrenze bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres für den Lektoren- und Prädikantendienst zum Inhalt hatte.
„Das Ende eines ehrenamtlichen Dienstes, […] ist immer ein schmerzhafter Einschnitt. Der Verkündigungsdienst ist in besonderer Weise Ausdruck einer eigenen Haltung und damit öffentliches Zeugnis des eigenen Glaubens. Ein solches persönliches Bewusstsein für diesen Dienst endet natürlich nicht mit dem 75. Geburtstag“ heißt es in dem entsprechenden Aktenstück. Dennoch sei es auch Aufgabe von Predigerinnen und Predigern, die biblische Botschaft mit der eigenen Lebenswirklichkeit und mit dem Erfahrungshorizont der Hörer und Hörerinnen zu verschränken und dabei möglichst die Lebenswelt unterschiedlichster Generationen im Blick zu haben. Je älter manche Predigerinnen und Prediger seien, desto schwerer falle es ihnen zum Beispiel, Jugendliche anzusprechen, die sich überwiegend in sozialen Netzwerken und vermehrt in internationalen Zusammenhängen bewegten.
Als das Lektoren- und Prädikantengesetz im Jahr 2013 geändert wurde, entschied man sich bewusst für eine Altersobergrenze. Grund hierfür war in erster Linie der hohe Aufwand einer regelmäßigen Begutachtung zur Verlängerung der Beauftragung von LektorenInnen und PradikantInnen. Darüber hinaus würden die unter Umständen notwendigen kritischen Gespräche mit sehr engagierten Ehrenamtlichen häufig als eine besondere Herausforderung empfunden, weil sie für die Betroffenen schmerzhaft werden könnten. Dieser Problematik versuche man mit einer einheitlichen Regelung zu begegnen.
Heute zeige ein Blick auf die Altersstatistik, dass diese personenunabhängige Entscheidung in vielen Fällen nicht umgesetzt wird. Faktisch sind 10% der 1800 Personen im Lektoren- und Prädikantendienst älter als 75 Jahre.
Ein genereller Verzicht auf die Altersgrenze, sei nur unter der Voraussetzung einer fortlaufenden Begleitung durch die Beauftragten und Sprecherinnern und Sprecher der Kirchengemeinden und Kirchenkreise für den Lektoren- und Prädikantendienst sinnvoll.
In der anschließenden Aussprache über diesen Antrag wurden weitere Probleme sichtbar. „Die Gesellschaft verändert sich und Altern geht heute anders als noch vor 50 Jahren“, gab Dr. Uwe Brinkmann (Osterode) zu bedenken. Ab einer gewissen Altersgrenze könne sich die geistige Fitness jedoch schnell ändern. So schlug Brinkmann vor, ab einer Altersgrenze von 75 Jahren den Dienst zwar nicht zu verbieten, aber einen regelmäßigen Besuch eines Vertreters des Pfarrkonvents für eine einschätzende Wahrnehmung einzuführen. Kurz vor der Abstimmung fasste Arend de Vries, Geistlicher Vizepräsident des Landeskirchenamtes, die Sachlage zusammen. „Ich bitte Sie zu bedenken, dass eine Aufhebung der Altersgrenze auf der einen Seite die geistliche Leitung vor Ort belastet, auf der anderen Seite aber die Ehrenamtlichen und ihre Bereitschaft, ihre reiche Lebenserfahrung mit uns zu teilen, würdigt“, so de Vries.
Die Landessynode entschied sich letztlich dafür, den Kirchensenat zu bitten, bei der nächsten Tagung der Landessynode einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der keine Altersbeschränkungen für LektorInnen und PrädikantInnen mehr enthalte.