"Dritter Weg" soll in das Mitarbeitendengesetz aufgenommen werden
Die Darstellung der Archivmeldungen wird kontinuierlich verbessert. Sollten Sie Fehler bemerken, kontaktieren Sie uns gerne über support@systeme-e.de
Für den Kirchensenat brachte Klaus Kastmann (Hildesheim) einen Gesetzesentwurf ein, der die Verfahrensregelungen der Arbeitsverhältnisse im kirchlichen Dienst betrifft. Damit wird der sogenannte „Dritte Weg“, der als kirchliche Alternative zur Koalitionsfreiheit von Gewerkschaften und deren Streikrecht zur Durchsetzung gewerkschaftlicher Forderungen gilt, nun auch im Mitarbeitendengesetz der Landeskirche Hannovers verankert.
Bereits 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht anerkannt, dass es zulässig ist, die Gestaltung der Arbeitsbedingungen paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu überlassen. Vor diesem Hintergrund hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) im sogenannten „Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz“ (ARGG-EKD) Grundsätze für die Verfahrensregeln zur Gestaltung der Arbeitsverhältnisse in der EKD und ihrer Diakonie aufgestellt. Die Landessynode der Landeskirche Hannovers soll am kommenden Freitag dieses Gesetz diskutieren und darüber abstimmen.
Kastmann ergänzte, dass es im Vorfeld Gespräche mit den Mitarbeitervertretungen, Verbänden und Gewerkschaften gegeben habe, aus denen entsprechende Anregungen in den Gesetzesentwurf eingeflossen seien. Die Gewerkschaft Verdi habe sich jedoch nicht an diesem Austausch beteiligt.
Auf Antrag des Synodalen Christian Castel (Elze) wurde die Gesetzesänderung zur Beratung in den Ausschuss für kirchliche Mitarbeit überwiesen.