Startseite Archiv Bericht vom 03. Mai 2017

Mehr umfassend ausgebildete Lehrkräfte für Religionsunterricht

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Klaus Kastmann (Hildesheim), Mitglied des Kirchensenats, brachte einen Gesetzentwurf in die Beratungen der Synode ein, der die Bestimmungen für Religionslehrkräfte neu regelt. Die Änderungen sehen u.a. vor,  den Einsatz von fachfremden Lehrenden im Religionsunterricht zeitlich auf drei Jahre zu begrenzen. In Niedersachsen kann das Fach Religion auch ohne entsprechende Ausbildung erteilt werden, sofern keine Lehrkraft eine kirchliche Lehrbefähigung, die sogenannte Fakultas, vorweist.

Künftig müssen Lehrkräfte, die Religion nach Ablauf der Befristung weiter unterrichten wollen, an einer Weiterbildung zum Erwerb der Fakultas teilnehmen. Durch die Gesetzesänderung umfassen solche Weiterbildungsmaßnahmen künftig nicht mehr nur Sekundarstufe I+II und die Berufsbildende Schule, sondern auch die Primärstufe. Die Kosten für entsprechende Kurse trägt das Land.

In der gymnasialen Oberstufe wird die fachfremde Erteilung von Religionsunterricht nicht mehr möglich sein. Durch die geplante Kirchengesetzänderung soll sichergestellt sein, dass künftig mehr Lehrkräfte im Einsatz sind, die speziell für den Religionsunterricht geschult sind. Damit wird die Qualität des Faches, die für seine Akzeptanz an den Schulen von hoher Bedeutung ist, insgesamt gestärkt.

Die gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Lehrkräften lagen bisher bei der Konföderation der  evangelischen Kirchen in Niedersachsen.  Nach dem Wegfall der Synode der Konföderation müssen die Landeskirchen nun eigene Gesetze zum Einsatz von Lehrkräften beschließen.

In der allgemeinen Aussprache warb Rolf Bade (Hannover) als Mitglied des Bildungsausschuss für eine Unterstützung der Kirchengesetzänderung in allen Belangen. Mit Hinweis auf den aktuellen Lehrkräftemangel unterstrich er: „Das brauchen wir dringend“.

Nach der Einbringung durch den Kirchensenat und der Aussprache im Plenum beantragt der Synodale Rolf Bade (Hannover), den Antrag an den Bildungsausschuss zu überweisen. Diesem Antrag stimmen die Synodalen einstimmig zu.