Startseite Archiv Bericht vom 03. Mai 2017

Probeweise zwei Superintendenten im Kirchenkreis Lüneburg

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Seit dem 1. Januar 2017 wird der mit dem Nachbarkirchenkreis Bleckede fusionierte Kirchenkreis Lüneburg in einer sechsjährigen Probezeit von zwei Superintendenten geleitet. Die Landessynode bestätigte mehrheitlich die vom Kirchensenat erlassene “Verordnung mit Gesetzeskraft zur Erprobung der Bildung eines Kirchenkreises mit zwei Superintendentenstellen”.

Gemäß der Verordnung sollen die ephoralen Leitungsaufgaben sowohl ortsbezogen als auch aufgabenorientiert aufgeteilt werden. Zu den ortsbezogenen Aufgaben gehören unter anderem die Aufsicht über die Pfarrämter, Amtseinführungen der Pastorinnen und Diakone und die Durchführung der Visitationen. Die Lüneburger Stelleninhaberin ist als “Leitende Superintendenten” hervorgehoben; sie bildet gemeinsam mit dem anderen Superintendenten, drei fest angestellten Pastoren und acht nicht ordinierten Gemeindegliedern den Kirchenkreisvorstand und sitzt dem Gremium vor.

Die Größe des neuen Kirchenkreises Lüneburg mit mehr als 80.000 Gemeindemitgliedern in 32 Kirchengemeinden stellt den wesentlichen Grund für das Konstrukt dar. Die ephoralen Leitungsaufgaben könnten “jedenfalls zurzeit” nicht von einer Person wahrgenommen werden, heißt es in dem betreffenden Aktenstück.

Eine kritische Rückfrage stellte Ruth Scheffer-Hitzegrad in der Aussprache: “Warum legt man erst zwei Kirchenkreise zusammen, um dann die Aufgaben wieder zu verteilen”, fragte die Synodale aus dem Sprengel Stade. Sie wolle zumindest ihren Unmut über diese Praxis kundtun.