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Besoldung von PastorInnen und SuperintendentInnen

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Besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtliche Vorschriften für Pastorinnen und Pastoren sowie Superintendentinnen und Superintendenten regelt ein Kirchengesetz, dem die Synodalen am Sonnabend mehrheitlich zustimmten. Theresia Dahm, Synodale aus dem Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf, brachte für den Ausschuss für kirchliche Mitarbeit die Empfehlung ein, dem Gesetzentwurf des Aktenstücks 58 C zuzustimmen. Inhalte sind die künftige Orientierung der Pfarrbesoldung an einer einheitlichen Bundesbesoldungsordnung und die Differenz der Bezüge von Superintendentinnen und Superintendenten zu den Gehältern der Pastorinnen und Pastoren.

Burkhard Kindler, Synodaler aus Peine, brachte analog zu einer Forderung des Pastorenausschusses einen Änderungsantrag ein: „Alle Argumente sind ausgetauscht, nichts davon konnte mich überzeugen“, leitete er sein Plädoyer für eine Änderung des Gesetzentwurfes ein. Der Änderungsantrag betrifft eine Zulage, die Superintendentinnen und Superintendenten mit Beginn ihres vierten Jahres im Amt erhalten sollen: Diese Zulage entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen der Besoldungsgruppe A 15, die Superintendenten erhalten, und der Besoldungsgruppe A 16.  

Die vorgesehene Zulage für Superintendentinnen und Superintendenten konterkariere alle Sparbemühungen in Landeskirche und Kirchenkreisen und führe dazu, dass die kirchliche Dienstgemeinschaft einen Riss bekomme, so Kindler. 

Bereits gestern hatte der Synodale Rolf Bade (Hannover) für die Synodalgruppe "Offene Kirche" deutlich gemacht, dass die Erhöhung angesichts der erheblich gewachsenen Aufgaben eines Superintendenten angemessen sei - auch im Vergleich zu Schulleiterinnen und Schulleiter, die automatisch Bezüge der Gehaltsgruppe A 16 erhielten. Auch der Vorsitzende der Synodalgruppe "Lebendige Volkskirche", Dr. Fritz Hasselhorn (Sulingen), hatte die geplante Erhöhung verteidigt.

Die Synodalen lehnten den Änderungsantrag ab und stimmten dem vorgelegten Gesetzentwurf inklusive Zulage für die Superintendentinnen und Superintendenten mehrheitlich zu.