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Mehr Flexibilität bei unbesetzten Pfarrstellen

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Der erwartete Pastoren- und Pastorinnenmangel und die dadurch ausgelöste zunehmende Zahl von Vakanzen sind der Hintergrund für ein Kirchengesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, das die Synodalen am Sonnabend mit großer Mehrheit beschlossen. Dr. Fritz Hasselhorn aus Diepholz, Vorsitzender des Schwerpunkteausschusses, nannte das Gesetz einen Meilenstein: „Wir stellen uns damit ein auf den Übergang von einer Überflusssituation zu einer Mangelsituation.“

Bereits seit längerer Zeit wird die Abschaffung der Verrechnung vakanter Pfarrstellen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes diskutiert. Bislang wurden diese Stellen mit einem Durchschnittswert verrechnet, unabhängig von ihrer tatsächlichen Besetzung. In den Jahren 2015 und 2016 stellten mehrere Kirchenkreise Anträge auf Änderung dieser Praxis und entsprechende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes.

„Bei einem Verzicht auf die Verrechnung vakanter Pfarrstellen verbleiben den Kirchenkreisen mehr Mittel für notwendig werdende Aushilfslösungen bei Vakanzen“, heißt es in der Begründung des Kirchensenats für die Gesetzesänderung. Auch das Landeskirchenamt stützt diese Argumentation und nennt für den Zeitpunkt Januar 2016 die Zahl von 54 vakanten Pfarrstellen innerhalb der Landeskirche.

„Das Gesetz sorgt dafür, dass den Kirchenkreisen die Besoldungsmittel zukünftig in vollem Umfang zur Verfügung stehen um in Zeiten des Pfarrermangels flexible und fantasievolle Lösungen zu finden“, erklärte Dr. Fritz Hasselhorn. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft.