Startseite Archiv Bericht vom 05. Mai 2017

Bischofsbericht 06: Umgang mit Taufbegehren von Geflüchteten

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„Kirchengemeinden unserer Landeskirche gehen sensibel mit dem Taufbegehren von Flüchtlingen um“, so Ralf  Meister. Aufgabe der Gemeinden sei es dabei, Taufbewerberinnen  und Taufbewerber zu begleiten und zu unterrichten. „In ihrer Hinwendung zu Christus und zum Glauben; in der Aneignung von Glaubensinhalten und Ausdrucksformen des Glaubens; in ihrem Wachstumsprozess im Glauben an und im Vertrauen auf Christus und darin, in der Gemeinschaft einer Ortsgemeinde ein geistliches Zuhause zu finden.“

Mit der Taufe sei die Absage vom Islam verbunden. Es könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass es mit dem Taufbegehren von Geflüchteten im Einzelfall auch zu Missbräuchen komme. „Aber nach dem Grundsatz „der Missbrauch hebt den guten Gebrauch nicht auf“ können wir als Kirche nur auf Treu und Glauben handeln und vertrauen, dass der Herr die Seinen kennt.“

Bischofsbericht | Teil 7

Schriftlicher Bericht des Landesbischofs zur VIII. Tagung der 25. Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover

5. Mai 2017 

Es gilt das gesprochene Wort