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Zustimmende Voten zum Verfassungsentwurf

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Dr. Fritz Hasselhorn (Sulingen) sprach für die Gruppe „Lebendige Volkskirche“ (LVK) dem Verfassungsausschuss seinen Dank aus. Mehrere Punkte des Entwurfs seien aus Sicht der LVW noch besonders zu diskutieren: Sei die Verfassung schon ausreichend konfliktfähig? Brauche es künftig einen institutionellen runden Tisch wie den Kirchensenat? Und: Solle der Bischofsrat auch künftig den Status Organs haben?

Unter Bewahrung des reformatorischen Grundanliegens und der Berücksichtigung gegenwärtiger Herausforderungen gelte es, Kirche neu zu denken, sagte Rolf Bade für die Synodalgruppe „Offene Kirche“ (GOK). So sei die Reformation als gemeinsame Lerngeschichte zu verstehen. „Der Landessynode liegt ein überzeugender Entwurf vor, den wir im Grundsatz unterstützen“, sagte Bade.

Er bedauere jedoch, dass die Gendergerechtigkeit nicht durchgehalten würde in den Passagen, die die Klöster Loccum und Amelungsborn betreffen. Er würde es begrüßen, wenn dort in Zukunft auch von einer Äbtissin gesprochen werden könne. In der GOK besonders umstritten seien Bezeichnung „Regionalbischof“ anstelle von „Landessuperintendent“ und besonders die Anzahl der kirchenleitenden Organe.

Der Vorsitzende des Landessynodalausschusses Jörn Surborg sprach sich dafür aus mit diesem Verfassungsentwurf, der keinen Kirchensenat mehr vorsieht, in die Anhörung zu gehen: „Wir können nicht mit mehreren Fassungen in den Anhörungsprozess gehen!“

Der vorliegende Verfassungsentwurf bleibe der hannoverschen Tradition verpflichtet, die synodale, konsistoriale und episkopale Leitung der Kirche im Gleichgewicht zu halten: „Es bleibt dabei, dass in einem Schiff, das sich Gemeinde nennt, mehrere Personen auf der Brücke stehen.“

Für ihn sei die Frage, ob das synodale Element gestärkt werde, wie ein Lakmustest. Bei einer Abschaffung des Kirchensenates, würde das synodale Element nicht geschwächt, da Funktionen des Kirchensenats in Personalfragen auf den Landessynodalausschuss (LSA) übergingen.

Klaus Kastmann, stellvertretender Vorsitzender des Kirchensenats, sah mit dem neuen Verfassungsentwurf  eine leichtere Umsetzung von kreativen Ideen. Kastmann begrüßte das Eintreten in eine breite Debatte über den Entwurf und schlug vor, den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden mitzuteilen, was sich konkret für sie ändert, damit sie an der Debatte teilnehmen könnten.

Allerdings sprach sich Kastmann gegen eine Abschaffung des Kirchensenats aus. Durch eine Abschaffung würde die Beteiligung des Ehrenamtes geschwächt, der runde Tisch des Kirchensenats genieße als Exportmodell Ansehen. Die Abschaffung des Senats setze zudem nicht das Motto der bisherigen Fassung um: „Machtkontrolle durch Machtverteilung“. Es gebe dann eine Machtverschiebung auf einen kleinen Kreis von Insidern, der keine Transparenz für die Landessynode gewährleiste. 

Landesbischof Ralf Meister bezeichnete in seinem Dank an alle Beteiligten die Verfassungsrevision als "historisches Ereignis". Die weitere Diskussion des Entwurfs wurde auf den späteren Nachmittag vertagt.