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Verfassungsentwurf vorgestellt - Diskussion beginnt

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Synodenpräsident Dr. Matthias Kannengießer brachte als Ausschussvorsitzender des Verfassungsausschuss den Bericht des Verfassungsausschusses über den Entwurf einer Verfassungsrevision ein. Dr. Kannengießer betonte, dass die Verfassungsrevision ein längerer Prozess sei und es heute um die Frage gehe, mit welchem Text in das weitere Anhörungsverfahren gegangen werde.

Es sollten mögliche Verbesserungen aufgegriffen werden und ein breit angelegter Diskussionsprozess beginnen – nicht zuletzt auch auf einer eigenen Homepage zur Verfassungsrevision. Auf einer Tagung in Loccum am 9. und 10. März 2018 würden dann alle Vorschläge gebündelt und beraten.

Seit rund eineinhalb Jahren haben die Mitglieder des Verfassungsausschusses in vielen Sitzungen und weiteren Arbeitsgruppen an dem Entwurf gearbeitet. Der Synodenpräsident lobte das Engagement und die Begeisterung aller Beteiligter und dankte ihnen und allen, die dem Ausschuss zugearbeitet hätten für ihre Arbeit.

Mit der neuen Verfassung solle die kirchliche Wirklichkeit, wie sie sich heute darstelle, besser abgebildet werden als in der Verfassung von 1965.  Die neue Verfassung solle Raum lassen für neue Entwicklungen.

Vielfältige Formen kirchlichen Lebens würden unterschiedliche Zugänge zum Glauben eröffnen. Damit sprach Dr. Kannengießer eine wichtige theologische Weichenstellung des Verfassungsentwurfs für das Gemeindeverständnis an: „Kirche Jesu Christi geschieht in vielfältigen Formen kirchlichen Lebens. Sie eröffnen unterschiedliche Zugänge zum Glauben.“ Dabei sollen die Parochialgemeinde als Grundform uneingeschränkt erhalten bleiben.

Zudem wird die Frage nach einer möglichen Verbesserung kirchenleitender Organe in den Blick genommen. Der Verfassungsausschuss schlägt der Landessynode eine Abschaffung des Kirchensenates vor. An seine Stelle soll ein Personalausschuss für ausgewählte Personalentscheidungen treten, der sich Anlass bezogen trifft.

Eine Gleichrangigkeit von ehrenamtlichen und beruflichen Dienst, gendergerechte Sprache und die Beteiligung von Jugendlichen seien weitere Kernthemen des Verfassungsentwurfs

Im Gegensatz zur jetzigen Verfassung würden theologische Grundlagen vertiefter eingearbeitet, erstmals auch die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen.

Insgesamt werde die Verfassung gestrafft, von 132 auf 85 Artikel.

Ein Alleinstellungsmerkmal der neuen Verfassung sei die Beschreibung des besonderen Verhältnisses von Kirche und Rechtsstaat. Die Unterstützung des demokratischen Rechtsstaats werde hervorgehoben und die Kirchenmitglieder dazu ermutigt, sich in staatlichen Strukturen zu engagieren. „Wir wollen gewährleisten, dass der Staat, der uns Schutz gewährt, handlungsfähig sein kann“, so Kannengießer.

Die neue Verfassung grenze die Zuständigkeitsbereiche von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen ab mit der Maßgabe, sich gegenseitig zu unterstützen. Hier gelte das Subsidiaritätsprinzip, dass die höhere Ebene nur dann Aufgaben übernimmt, wenn die andere Ebene sie nicht übernehmen kann.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Verfassung ist ein Zeitplan bis zum 1. Januar 2020 vorgesehen. Am 1. Juni 2017 soll zunächst die Internetseite zum Verfassungsentwurf freigeschaltet, auf der in Form von Kommentaren über den Entwurf diskutiert werden kann. Ergänzend sind in dieser Zeit Vorträge in Kirchenkreisen und Kirchengemeinden vorgesehen, um eine möglichst breite Diskussion über den Entwurf auf allen Ebenen der Landeskirche anzustoßen.

Im März 2018 ist dann eine Auswertungstagung in der Evangelischen Akademie in Loccum geplant. Auf der Herbstsynode im November 2018 ist die Vorstellung des überarbeiteten Verfassungsentwurfs geplant bevor dann auf der Tagung der Landessynode im Frühjahr 2019 die neue Verfassung beschlossen werden soll.

Bild: Jens Schulze