Startseite Archiv Bericht vom 04. Mai 2017

Loyalitätsrichtlinie: Einheitliche Regelung in Niedersachsen gefordert

Die vollständige Darstellung von Archivmeldungen befindet sich noch im Aufbau. Schauen Sie in Kürze noch mal vorbei!

Der Synodale Dr. Jens Rannenberg (Gifhorn) hat im Blick auf Anforderungen an privatrechtlich beschäftigte Mitarbeitende eine gemeinsame Haltung der evangelischen Kirchen in Niedersachsen gefordert. Eine Neufassung der sogenannten Loyalitätsrichtlinie war nach dem Bericht des Diakonie-Ausschussvorsitzenden kürzlich Thema einer gemeinsamen Sitzung der Diakonieausschüsse der Synoden evangelischer Kirchen in Niedersachsen.

Wie der Vorsitzende des Diakonieausschusses berichtete, gebe es in den fünf niedersächsischen Kirchen derzeit keine einheitliche Haltung zu dem Thema. Es sei wichtig, zu einer gemeinsamen Regelung zu finden, betonte Rannenberg: “Wie können wir sonst glaubwürdig gegenüber der niedersächsischen Öffentlichkeit auftreten?”

“Der Dienst der Kirche ist durch den Auftrag bestimmt, das Evangelium in Wort und Tat zu bezeugen”, heißt es etwa in der vom Rat der EKD formulierten Richtlinie, die den Gliedkirchen zur Orientierung dient. Daraus ergibt sich unter anderem die Anforderung, dass Mitarbeitende in der Regel einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehören müssen. Weiter heißt es: “Sofern sie in der Verkündigung, Seelsorge, Unterweisung oder Leitung tätig sind, wird eine inner- und außerdienstliche Lebensführung erwartet, die der übernommenen Verantwortung entspricht.”

Für Rannenberg gibt es keine Alternative zu dem Ziel einer landesweit gültigen Loyalitätsrichtlinie der evangelischen Kirchen: “Wir werden den steinigen Weg wohl weitergehen müssen.”