Startseite Archiv Nachricht vom 06. Mai 2017

Landessynode beschließt Wahlrecht ab 14 für Kirchenvorstandwahlen

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Die Landessynode hat auf ihrer Tagung am Samstag Vormittag die Herabsetzung des aktiven Wahlalters für die Kirchenvorstände auf 14 Jahre beschlossen. Die Gesetzesänderung gilt bereits bei den Kirchenvorstandswahlen, die am 11. März 2018 stattfinden. Das passive Wahlalter bleibt unverändert bei 18 Jahren.

 Bisher waren Gemeindemitglieder ab 16 Jahren wahlberechtigt. Der Vorschlag, das Wahlalter zu senken, geht auf eine "Jugendsynode" vor eineinhalb Jahren zurück. 75 Jugendliche aus allen Teilen der Landeskirche und die Mitglieder der Landessynode hatten im November 2015 erstmals gemeinsam getagt und verschiedene Initiativen in die Ausschussarbeit der Landessynode eingebracht.

Bei der Diskussion in der Landessynode über die Herabsetzung des Wahlalters am Freitag Nachmittag war unter anderem der Zusammenhang von Konfirmation und der Wahlberechtigung für die Kirchenvorstandswahl ein Thema. Durch die Gesetzesänderung ist es nun auch möglich, dass auch Jugendliche die Leitungsgremien der Kirchengemeinden wählen, die noch nicht konfirmiert sind. „Die Berechtigung als vollwertiges Gemeindemitglied den Kirchenvorstand zu wählen, liegt in der Taufe begründet und nicht in der Konfirmation“, hatte der Synodale Thomas Reisner (Lüneburg) betont.