Startseite Archiv Bericht vom 13. Mai 2011

Zukunft der Konfirmandenarbeit

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Die Landessynode hat ein neues Gesetz über die Konfirmandenarbeit beschlossen und dabei die Verantwortung des Kirchenvorstandes gestärkt. Die Inklusion von behinderten Konfirmanden wurde darin gesetzlich festgelegt.

Inwieweit das Pfarramt für die Inhalte des Unterrichtes ausdrücklich verantwortlich ist, darüber gab es bei der zweiten Lesung auf Initiative von Abt Horst Hirschler (Loccum) eine ausführliche Debatte, die schließlich zu einer Sitzungsunterbrechung führte. Denn einige Synodale hatten sich zu einer separaten Erörterung zurückgezogen, was der sitzungsleitende Vizepräsident Thomas Reisner (Lüneburg) deutlich kritisierte.

Der Synodale Pastor Martin Runnebaum (Gyhum) als Vorsitzender des Jugendausschusses hatte zuvor das Gesetz eingebracht, das dieser und der Bildungsausschuss gemeinsam erarbeitet hatten. Runnebaum betonte, dass die Verantwortung für die christliche Erziehung der Kinder bei den Eltern und Paten leige – wie es bei der Taufe versprochen wurde. Der Pastor aus dem Sprengel Stade stellte aber einen „religiösen Sozialisationsabbruch“ zwischen Taufe und Anmeldung zum Konfirmandenunterricht fest.

Der Konfirmandenunterricht stehe unter erheblichem Druck, weil der Lebensraum „Schule“ immer mehr in den Mittelpunkt der Jugendlichen rücke, und daher Konfirmandenunterricht auch terminlich immer schwieriger werde. „Der Konfirmandenunterricht droht die Rolle einer Störung bei Eltern und Konfirmanden zu bekommen.“  Das neue Gesetz habe daher Lust auf das Lernen zum Ziel.

Der Konfirmandenunterricht werde immer vielfältiger: Klassisch oder Blockunterricht, projektorientiert und Freizeiten. Das Gesetz erlaube mehr Vielfalt, ohne jeweils eine Genehmigung einholen zu müssen.

Schließlich sei der Konfirmandenunterricht eine „großartige Chance für die Gemeindearbeit“ und werde von den Konfirmanden gut bewertet. Jugendliche, die im Konfirmandenunterricht mitwirkten, müssten jedoch noch qualifizierter ausgebildet werden. Der Konfirmandenunterricht müsse auch eine Nähe zur Kirchengemeinde haben.

Superintendent Christian Sundermann (Hannover) begrüßte als Synodaler ausdrücklich, dass Kinder mit Behinderung am Konfirmandenunterricht teilnehmen sollen. „Solche inklusive Lebensform ist zeitgemäß“.

Der Synodale Bernd Rossi, Diakon in Elze, kündigte eine „tolle Handreichung“ und auch eine Musterordnung im Nachgang zum Gesetz an.

Länger kontrovers diskutiert wurde über die Verantwortung über die Inhalte des Unterrichtes. Man einigte sich schließlich darauf, dass über die Inhalte das Pfarramt in Zusammenarbeit mir den übrigen Unterrichtenden entscheidet auf der Grundlage der Ausführungs-Bestimmungen des Landeskirchenamtes zu diesem Gesetz.

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Martin Runnebaum, Synodaler aus Gyhum, bringt das neue Konfirmandengesetz ein.