Neues Landessynodalgesetz beschlossen
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Dr. Fritz Hasselhorn, Vorsitzender des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit
Die Landessynode hat tiefgreifende Veränderungen des bisherigen Wahlgesetzes für die Landessynode beschlossen. Die maßgeblichen Punkte benannte der Vorsitzende des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit, Dr. Fritz Hasselhorn (Sulingen), der den Bericht zugleich auch für den Rechtsausschuss vortrug.
Die Anzahl der zu wählenden Synodalen richtet sich weiterhin nach der Zahl der Kirchenmitglieder in den Wahlkreisen und nicht mehr wie bis zur vorletzten Wahl nach einer festen Quote. Im Weiteren sollen die Mitglieder der Synode auf separaten Stimmzetteln getrennt nach ihrer Zugehörigkeit zu einer der drei Gruppen, nämlich der Gruppe der Ordinierten, der nicht-ordinierten Mitarbeiter sowie der Ehrenamtlichen, gewählt werden.
Zudem soll es künftig möglich sein, Stimmen auf einen Kandidaten zu kumulieren, sodass auch Minderheitenkandidaten gewählt werden können. Am Sonntag als Wahltag soll festgehalten werden. Schließlich sind Änderungen in der Zusammensetzung der Wahlgremien vorgesehen. Danach sollen in den Nominierungsausschüsse Mitglieder aus allen drei Synodengruppen vertreten sein. Zudem muss der Wahlkreisausschuss nicht mehr zur Hälfte mit Pastoren besetzt sein.
Einen Gegensatz zwischen Kompetenz- und Regionsvertreter zu konstruieren sieht Hasselhorn als künstlich an, da die Kirchenvorstände und Kirchenkreistage sich „kompetente Vertreter aus ihrer Region in der Synode“ wünschten.
Anlass war, dass das Wahlgesetz nach der Neuordnung und Reduktion der Sprengel von ehemals acht auf nun sechs einer Überarbeitung bedurfte. Das war schon bei der letztem Änderung vor sechs Jahren deutlich, dass Gesetzt hatte von Anfang an Übergangscharakter. Verschiedene Punkte, die im Laufe der Zeit deutlich geworden sind wie beispielsweise die hohe Zahl von über zehn Prozent ungültiger Stimmen bei der letzten Synodenwahl, wurde nun bei der Änderung des Wahlgesetzes ebenfalls berücksichtigt.
Im Gesamtduktus orientiert sich das neue Landessynodalgesetz am Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz.
Im Jahre 2008 wurde die 24. Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers gewählt. Ihr gehören derzeit 75 Mitglieder an, davon sind 63 gewählt und zwölf berufen. Gewählt wird in zehn Wahlkreisen.
Dr. Fritz Hasselhorn, Vorsitzender des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit