Kirchenvorsteher sind nicht abwählbar
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Die Landessynode hat beschlossen, dass Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher nicht abgewählt werden können. Aufgrund von Konfliktfällen in Kirchengemeinden gab es Überlegungen dazu, Möglichkeiten zur Abwahl von Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern durch Gemeindeglieder zu schaffen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit, Dr. Fritz Hasselhorn, begründete die Entscheidung damit, dass die Kirche ein Interesse daran haben müsse, „Persönlichkeiten für die Kirchenvorstände zu gewinnen, die in den kommenden Jahren bereit sind, auch unbeliebte Beschlüsse zu fassen und umzusetzen.“ Diese Bereitschaft würde untergraben werden, wenn Kirchenvorsteher sich aufgrund unbeliebter Beschlüsse der Gefahr ausgesetzt sähen, abgewählt werden zu können.
Der Beschluss erstreckt sich auch auf die Vorsitzenden von Kirchenvorständen. Um deren Motivation zur Übernahme des Leitungsamtes zu erhöhen, wurde empfohlen, die Amtszeit der Kirchenvorstandsvorsitzenden generell auf drei Jahre zu begrenzen. Dies soll bei der Synodentagung im Herbst des Jahres beschlossen werden.
Dr. Fritz Hasselhorn, Vorsitzender des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit