Startseite Archiv Bericht vom 13. Mai 2011

Kirchengesetzentwurf

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Vier Synodalausschüsse haben mit ihrem Zwischenbericht zugleich einen Gesetzesentwurf zur Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Landeskirche vorgelegt.

Der Synodale Thomas Reisner (Lüneburg) berichtete und erläuterte den Entwurf des Rechtsausschusses, des Ausschusses für Arbeits- und Dienstrecht sowie Aus-, Fort-, und Weiterbildung, des Ausschusses für Theologie, Kirche und Mission und des Finanzausschusses (Aktenstück 55 A).

Die Arbeit an dem Gesetzesentwurf habe noch keine Beschlussreife erlangt, so Reisner. Strittig sei insgesamt die Frage, ob für das wichtige Ziel der Gleichberechtigung ein Gesetz erforderlich sei oder die bestehenden Verwaltungsvorschriften ausreichten.

In der folgenden engagierten Diskussion wurde die Frage der Attraktivität kirchlicher Berufe für Frauen wie Männer durch den Synodalen Michael Gierow (Zernien) als Zukunftsfrage bezeichnet. Die Synodalinnen Rita Steinbreder (Wallenhorst) und Christa Elsner-Solar (Hannover) befürworteten eine gesetzliche Regelung und richteten die Frage an das Landeskirchenamt, wie weit die Besetzung der im November 2010 beschlossenen Einrichtung einer landeskirchlichen Stabsstelle Gleichstellung gediehen sei.
Elsner-Solar bat zudem das Landeskirchenamt um aktuelle Zahlen zur Repräsentanz von Frauen und Männern in leitenden kirchlichen Funktionen.

Der Präsident des Landeskirchenamtes, Burkhard Guntau, bezeichnete die Weiterbehandlung des Themas in der Synode als den richtigen Weg und verwies auf die lange Geschichte der Umsetzung des Gleichberechtigungsparagraphen im Grundgesetz in die konkreten gesellschaftlichen Vollzüge. In Fortsetzung der aktuellen Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2000 sei ein Gesetz für die Landeskirche notwendig. Der Einrichtung der bereits beschlossenen Stabsstelle im Landeskirchenamt stünde nichts im Wege, so Guntau.

Oberlandeskirchenrätin Dr. Kerstin Gäfgen-Track machte deutlich, dass ein solches Gesetz das Ziel verfolge, Gerechtigkeit zu schaffen. In keinem landeskirchenleitenden Organ habe eine Frau den Vorsitz oder stellvertretenden Vorsitz, so Gäfgen-Track. Allein in der Synode seien zwei Frauen als Vizepräsidentinnen im Präsidium vertreten. Unter den Superintendentinnen und Superintendenten gebe es 49 Männer und 11 Frauen, im Kollegium des Landeskirchenamtes elf Männer und drei Frauen und im Bischofsrat seien sechs Männer und eine Frau vertreten. Zum Kirchensenat gehörten 11 Männer und zwei Frauen.

Jörn Surborg (Wolfsburg), Vorsitzender des Landessynodalausschusses, verglich die Frage innerhalb der Landeskirche mit der nach der Quotierung in Aufsichtsräten und erinnerte daran, dass es um einen Motivwandel gehe. Er betonte das gemeinsame Bemühen um ein handhabbares und praktikables Gesetz.

Der Synodale Rolf Bade (Hannover) unterstrich gleichfalls das gemeinsame Ziel und sagte zur Frage der Umsetzung durch eine Rechtsvorschrift: „Gegen die normative Kraft des Faktischen hilft nur die faktische Kraft des Normativen“.

Abschließend stimmten die Synodalen mehrheitlich für die eingangs von Thomas Reisner eingebrachten Beschlussvorschläge. Darin nimmt die Landessynode den Gesetzesentwurf 55A zur Kenntnis und stellt fest, dass die Frage der Chancengleichheit in kirchlichen Berufen für die Zukunft der Kirche von entscheidender Bedeutung ist. Die befassten Ausschüsse werden durch den Beschluss gebeten, einen Entwurf zur Rechtsgrundlage zu erstellen, der 2012 abschließend synodal beraten werden soll.