Startseite Archiv Bericht vom 01. Juli 2005

Zwischenbericht des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit

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Dr. Karl Hinrich Manzke, der Vorsitzende des Ausschusses für Schwerpunkte und Planung kirchlicher Arbeit, gab am frühen Freitagabend den Zwischenbericht seines Ausschusses zur Revision des Stellenplanungsrechtes und des Zuweisungsrechtes ab. „Wir möchten ihre Bestätigung für ein Vorhaben. Wir wollen eine fundamentale Neufassung des Stellenplan- und Zuweisungrechtes“, beschrieb Manzke die Funktion dieses Zwischenberichts. Der Vorsitzende erläuterte der Synode dann das geplante Verfahren: „Wir fällen noch keine materiale Entscheidung. Es geht nicht nur um Verteilungsfragen. Es geht um die Einbeziehung der Sonderkreisläufe. Wir wollen ein gemeinsames Recht für Stellenplan und Zuweisungen erarbeiten. Das alte Nebeneinander ist nicht mehr verstehbar und in seiner Transparenz gewährleistet. Die Zahl derer, die es verstehen, ist nicht größer als die, die Relativitätstheorie verstehen“, so Manzke vor der Synode.

Einzelne Reparaturen reichten nicht mehr. Die Kirchenkreise sollten verstärkt Verantwortung bekommen. Der Ausschuss sei überzeugt, dass die ganz verschiedenen Interessen miteinander vereinbar zu machen seien und dass ein Ausgleich von unterschiedlich gewachsenen Strukturen möglich wäre.

Manzke erläuterte dann das Ziel eines neuen Rechts. „Das neue System muss verständlich sein, es muss vertretbar sein in seinen Auswirkungen und zukunftsfähig sein, es muss weniger Verwaltungsaufwand kosten“. Es sollen weniger Berechnungsfaktoren als vorher aufgestellt werden, aber das neue System müsse auch wieder ein Solidarsystem sein. Doch die Art der landeskirchlichen Steuerung werde sich verändern, so Manzke.

Die Synode folgte dem Antrag des Ausschusses und bat ihn, einen Vorschlag zur Neuordnung des Stellenplanungs- und Zuweisungsrechtes mit dem Ziel eines einheitlichen Systems des Finanzausgleichs zu entwickeln.