Startseite Archiv Bericht vom 01. Juli 2005

Moratorium für Anbau von gentechnisch verändertem Saat – und Pflanzgut

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Eine Fortführung des Moratoriums für den Anbau von gentechnisch verändertem Saat – und Pflanzgut auf kirchlichen Ländereien um weitere fünf Jahre hat jetzt die hannoversche Landessynode beschlossen. Die Synode empfiehlt den Kirchenvorständen der hannoverschen Landeskirche, beim Abschluss neuer Landpachtverträge unter den Sondervereinbarungen den Zusatz aufzunehmen:„Bis zum 30. September 2010 dürfen gentechnisch veränderte Organismen in Form von Saat – und Pflanzgut auf den Pachtflächen nicht ausgesät und angepflanzt werden. Diese Regelung kann durch den Verpächter verlängert werden.“

Über Ausnahmen von dieser Regelung könne der Kirchenvorstand beschließen. Nach der Empfehlung der Synode kann solch ein Ausnahmebeschluss zum einen dann gefasst werden, wenn der Pächter nachweise, dass für seinen Hof „existenzentscheidendes“ Saat- und Pflanzengut nur noch als gentechnisch verändertes Saat-und Pflanzengut angeboten werde. Zum anderen sei solch ein Beschluss dann denkbar, wenn zur Abwendung bedrohlichen Krankheits- oder Schädlingsdrucks der Einsatz gentechnisch resistent gemachten Saat- oder Pflanzengutes amtlicherseits verfügt wird.

Die Synode erteilte dem Umwelt-und Bauausschuss zugleich den Auftrag zu prüfen, ob weitere Ausnahmen erteilt werden können, wenn durch „allgemein anerkannte Ergebnisse“ aus Forschung und Praxis belegt und durch den Gesetzgeber verantwortet ist, dass ein genau beschriebenes gentechnisch verändertes Saat-oder Pflanzengut die Kriterien der Rückholbarkeit erfüllt und nicht aus artenübergreifendem Gentransfer besteht. Das Prüfergebnis soll der Synode im Frühjahr 2010 vorgelegt werden.