Startseite Archiv Bericht vom 01. Juli 2005

Aufstockung der Mittel für nicht voll einsatzfähige Pastoren

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Die Finanzmittel zu Gunsten von Stellen für nicht voll einsatzfähige Pastoren und Pastorinnen sollen möglichst von derzeit 30 auf 60 Stellen verdoppelt werden. Das hat die Synode im Anschluss an den Abschlussbericht des Arbeits- und Dienstrechtsausschusses beschlossen und den Finanzausschuss gebeten, Finanzierungsvorschläge zu erarbeiten.

„Nicht voll einsatzfähig zum Beispiel in Folge einer Krankheit“ - so beschrieb der Vorsitzende Michael Gierow den betreffenden Personenkreis und widersprach einem Missverständnis: „Es geht nicht um Querulanten oder Drückeberger, das wird der Sache nicht gerecht“. Grundlage der Verantwortung für solche Personen ist die Berufung in ein „lebenslanges Dienst- und Treueverhältnis“, das eine wechselseitige Beziehung beinhalte. Die Landeskirche müsse „dieser Berufsgruppe zu angemessenen Einsatzmöglichkeiten verhelfen können, wenn sie – zum ganz überwiegenden Teil ohne eigenes Verschulden – in Schwierigkeiten geraten, die ihre Einsatzfähigkeit mindern“. Gierow bezifferte die Zahl der betroffenen Personen auf fünf Prozent, „nicht höher als in vergleichbaren Berufsgruppen in beamtenrechtlichen Dienstverhältnissen“.

Die „Stufenleiter der Maßnahmen“ beinhaltet unter anderem die Veranlassung von Fortbildungsmaßnahmen und Supervision, die Reduktion des Dienstumfanges und zeitweise Beurlaubung zur Krisenintervention, die Unterstützung bei gezieltem Stellenwechsel sowie die Teilpensionierung. Grundsätzlich müsse „die Landeskirche über Instrumente verfügen, mit denen sie einerseits Konflikte vor Ort frühzeitig erkennen und notfalls durch flexible Versetzungsmöglichkeiten lösen kann“. Andererseits sollten für Pastorinnen und Pastoren, deren Fähigkeiten in Teilbereichen eingeschränkt sind, Einsatzmöglichkeiten vorgehalten werden, die es ihnen erlauben, ihre übrigen Fähigkeiten entschieden zum Einsatz zu bringen.