Startseite Archiv Bericht vom 01. Juli 2005

Abendmahlsdarreichung durch Prädikanten und Diakone bleibt strittig

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Nach Meinung des Gemeindeausschusses sollten künftig Prädikantinnen und Prädikanten - sowie grundsätzlich auch Diakoninnen und Diakone - unter bestimmten, gegenüber der heutigen Praxis erweiterten Voraussetzungen mit der Sakramentsdarreichung beauftragt werden können. Die Synode konnte sich jedoch vorerst nicht auf die Vorschläge des von Michael Thiel eingebrachten Berichtes verständigen. Einigkeit besteht hingegen über das Ziel, auf eine einheitliche Regelung im Bereich der VELKD und der EKD hinzuwirken. Der Bischofsrat wird gebeten, das Thema weiter zu beraten und in einem Jahr einen Sachstandsbericht zu geben.

Zu den Voraussetzungen für die Beauftragung von Prädikanten gehört nach dem vorliegenden Aktenstück die Teilnahme an einem Aufbaukurs zu theologischen und praktischen Fragen der Sakramentsdarreichung. Anschließend solle die entsprechende Beauftragung auf Antrag des betreffenden Pfarrkonventes durch den zuständigen Landessuperintendenten zeitlich und räumlich begrenzt ausgesprochen werden können.

Nach den Ausführungen des Vorsitzenden Michael Thiel sei es dem Ausschuss um eine Differenzierung von Sakramentsverwaltung und Sakramentsdarreichung gegangen. „Während Ordinierte qua Amt mit der Sakramentsverwaltung beauftragt werden, kann ein Landessuperintendent bzw. eine Landessuperintendentin Nichtordinierte im Unterschied dazu mit der Sakramentsdarreichung in der Verantwortung des zuständigen Pfarramtes und nach Absprache mit dem selben beauftragen.“

Die anschließende, engagierte Debatte bezog sich vor allem auf das Thema Beauftragung von Diakonen. Vertreter des Bischofsrates und des Landeskirchenamtes äußerten die Sorge um eine Vermischung der Berufsbilder Pastor bzw. Diakon.