Ein neues Kirchengesetz soll den rechtlichen Rahmen für ehrenamtliches Engagement definieren. Ziel ist es, die tragende Rolle der Ehrenamtlichen in der Landeskirche zu würdigen, klare Strukturen zu schaffen und Ehrenamtsarbeit als eine tragende Säule in der Kirche attraktiver zu gestalten. Das Gesetz, welches das Landeskirchenamt eigereicht hat, soll ab Juli 2025 in Kraft treten.
Dr. Rainer Mainusch, Leiter der Rechtsabteilung im Landeskirchenamt, stellte den Synodalen den Entwurfstext nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens vor.
Ehrenamtliche Mitarbeit sei unverzichtbar für das Leben und die Arbeit der Kirche, sagte er. Der Gesetzesentwurf erkenne die Vielfalt der Formen ehrenamtlicher Tätigkeit an – von langjährigem Engagement in Gemeindegremien bis zu kurzfristigen Einsätzen bei Projekten. „Das ehrenamtliche Engagement wird unsere Kirche zukünftig noch stärker prägen“, heißt es im Gesetzentwurf.
Das Kirchengesetz soll Ehrenamtlichen einen verlässlichen Versicherungsschutz ermöglichen und Zugang zu Fortbildungsangeboten schaffen, die dazu beitragen, Kompetenzen zu stärken. Ebenso wird der Schutz vor sexualisierter Gewalt besonders hervorgehoben, etwa indem Ehrenamtliche verpflichtet werden, an Präventionskursen teilzunehmen. Ein Wunsch, der von Synodalen in der Frühjahrstagung in Loccum eindringlich vorgetragen worden war.
Begleitend dazu sieht das Gesetz vor, Ehrenamtliche intensiver zu unterstützen – etwa durch regelmäßige Reflexionsgespräche oder individuelles Coaching.
Ein weiteres zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Wertschätzung und Förderung des Ehrenamts. Ehrenamtliche sollen einen Anspruch auf die Erstattung ihrer Auslagen und unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten. Auch die Ehrenamtskarte, die zahlreiche Vergünstigungen bietet, wird auf Basis des Gesetzes leichter zugänglich sein, um das Engagement noch attraktiver zu gestalten.
„Die besondere Herausforderung dabei ist es, die große Vielfalt des ehrenamtlichen Engagements zu berücksichtigen und die gesellschaftsstabilisierende Funktion des Ehrenamtes zu betonen“, sagte Dr. Rainer Mainusch, Vizepräsident des Landeskirchenamts.
Bei den Beratungen zu dem Gesetzentwurf hätten sich alle Beteiligten stets im Spannungsfeld zwischen Offenheit und Genauigkeit bewegt. Dieses Spannungsfeld bestätigten die Diskussionsbeiträge während der Tagung der Landessynode. So sagte etwa Ute Szameitat (Sprengel Lüneburg), dass es ein solches Gesetz nicht brauche, da das kirchliche Ehrenamt bereits gut organisiert sei. Anna Kempe (Sprengel Lüneburg) erwiderte: „Wir brauchen dieses Gesetz ganz, ganz dringend, um attraktive Bedingungen für die Ehrenamtlichen zu schaffen, denn nicht überall läuft es einfach so richtig gut.“
Die Synodalen stimmten dafür, das Aktenstück Nr. 84 A über das Ehrenamtsgesetz an den Ausschuss für kirchliche Mitarbeit (federführend) und den Rechtsausschuss zur Beratung zu überweisen.