Landessynode schreibt Online-Wahl fest

Eine männlich lesbare Person an einem Rednerpult
Bild: Jens Schulze

Die Mitglieder der Landessynode haben einige Änderungen des Gesetzes über die Bildung der Landessynode beschlossen. Der Vorsitzende des Planungsausschusses, Dr. Fritz Hasselhorn (Sprengel Osnabrück), hob in seiner Einbringungsrede die Bedeutung der Änderungen hervor: Ziel der Reformen sei es, das Gesetz klarer zu formulieren und an geänderte Rahmenbedingungen der neuen Kirchenverfassung anzupassen. Die Wahl der Mitglieder zur Synode erfolgt künftig mit einem Online-Verfahren.

Zentrale Änderungen und neue Regelungen

Wichtige Änderungen umfassen das präzisierte Vorschlagsrecht der Landesjugendkammer, die Einführung einer Frist für Nachberufungsvorschläge sowie die Übertragung des Nachberufungsrechts bei erschöpften Nachrückerlisten auf den Personalausschuss. Die Gelöbnisformel wird künftig ausschließlich im Landessynodalgesetz geregelt, während der bisherige Nominierungsausschuss entfällt. Außerdem wurden alle Verweise auf die neue Kirchenverfassung umgestellt.

Neu aufgenommen haben die Synodalen eine Bestimmung, die den Ausschluss von Personen vorsieht, die öffentlich gegen kirchliche Grundsätze verstoßen. Dabei geht es unter anderem um Themen wie gleichberechtigte Teilhabe, ökumenische Gemeinschaft, die Absage an Judenfeindlichkeit und die Förderung demokratischer Werte.

Beteiligung junger Menschen im Blick

Dr. Hasselhorn wies darauf hin, dass die angestrebte Beteiligung junger Menschen an der Zusammensetzung der Landessynode von 20 Prozent bei der letzten Wahl knapp um eine Person verfehlt wurde. Teils durch interne Konkurrenz im gleichen Wahlkreis. „Viele junge Mitglieder treten während der Amtszeit ins Berufsleben ein, wodurch Nachrückende häufig ältere Personen sind. Das müssen wir weiter beobachten“, erklärte er.

Positiv äußerte sich Ruben Grüssing (Sprengel Ostfriesland-Ems) zu den Änderungen: „Ich bin einfach dankbar, dass wir die Online-Wahl jetzt festschreiben und die Wahlen damit so einfach wie möglich gestalten.“ Die Mitglieder der Synode nahmen die Änderungen des Kirchengesetzes über die Bildung der Landessynode einstimmig an.