Bisher sind alle Kirchengemeinden Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie können über Immobilien- und Grundbesitz verfügen, Personal anstellen und haben einen eigenen Finanzhaushalt. Einige Kirchenkreise können sich jetzt an einer Erprobung beteiligen, wie die Landessynode jetzt beschlossen hat.
Während der Erprobung wird der Status der Körperschaft von einer Kirchengemeinde auf eine Gesamtkirchengemeinde, die von mehreren Kirchengemeinde gebildet wird, oder auf den Kirchenkreis übertragen. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für die Kirchengemeinden zu reduzieren ohne dass die Kirchengemeinden ihre Eigenständigkeit in wesentlichen Bereichen aufgeben müssen.
Für Kirchengemeinden wird es immer schwieriger, Mitglieder für die Kirchenvorstände zu gewinnen. Die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher stünden dann oft vor einer Fülle von Verwaltungsaufgaben, so wurde in der Debatte im Kirchenparlament deutlich, die teilweise als Überforderung wahrgenommen würden. Das Erprobungsgesetz bietet die Möglichkeit, Verwaltungsaufgaben auf eine gemeinsame Handlungsebene zu verlagern, die diese Aufgaben gebündelt für mehrere Kirchengemeinden übernimmt. Dieses führe zu einer Stärkung der gemeindlichen Arbeit, sagte Dr. Fritz Hasselhorn (Sprengel Osnabrück).
Zwei Modelle in der Erprobung
Erprobt werden jetzt zwei Modelle: Im Modell „Gesamtkirchengemeinde plus“ schließen sich die beteiligten Kirchengemeinden zu einer Gesamtkirchengemeinde zusammen, die dann den Status als Körperschaft öffentlichen Rechts bekommt.
Im zweiten Modell ist nur der Kirchenkreis Körperschaft des öffentlichen Rechts. Auch bei diesem Ansatz behalten die Gemeinden ihre Selbstständigkeit und haben weiter alle Rechte und Pflichten, die eine Kirchengemeinde im innerkirchlichen Rechtsverkehr hat.
Auch bei einem veränderten Rechtsstatus können Kirchengemeinden über eigene Einnahmen, zum Beispiel aus Grundstücksverpachtungen, verfügen. Statt eines Haushalts verfügt eine Kirchengemeinde dann über ein Budget für die Gestaltung der Gemeindearbeit. Für die engere Zusammenarbeit von Kirchengemeinde erweitere die Erprobung „den Strauß der Möglichkeiten“, sagte Fritz Hasselhorn. Sie stelle „sicher kein Patentrezept dar, bietet aber eine Möglichkeit, eine Form der regionalen Zusammenarbeit zu erproben.“
Die Mitglieder der Landessynode haben am Freitag ein entsprechendes Kirchengesetz zur veränderten Rechtsstellung kirchlicher Körperschaften ohne Gegenstimmen verabschiedet (63 Ja-Stimmen, drei Enthaltungen).