Kirchenmusik zukunftsfähig aufstellen

Eine männlich lesbare Person steht am Rednerpult und spricht
Bild: Jens Schulze

Den Entwurf eines Kirchenmusikgesetzes stellte der Juristische Vizepräsident Dr. Rainer Mainusch für das Landeskirchenamt gemeinsam mit Landeskirchenmusikdirektor Hans-Joachim Rolf (Foto) und der für Kirchenmusik zuständigen Referatsleiterin Dr. Julia Helmke vor.

Ziel des Entwurfes sei es, die gesetzlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Landeskirche attraktive Arbeitsbedingungen anbieten könne, so Mainusch. Dies sei angesichts eines drohenden Fachkräftemangels ab 2030 umso dringlicher. Dann nämlich seien voraussichtlich etwa ein Drittel der heute im Amt befindlichen hauptamtlichen Kantorinnen und Kantoren (A- und B-Prüfung) im Ruhestand.

Die Kirchenmusik werde nun erstmals im Rahmen eines Kirchengesetzes geregelt, freute sich Landeskirchenmusikdirektor Hans-Joachim Rolf, dessen 30-jährige Erfahrung als Kirchenmusikdirektor hier mit eingeflossen ist. Es gehe darum, die Kirchenmusik zukunftsfähig aufzustellen. Der Entwurf schreibe fest, dass die Kirchenmusik Teil des Verkündigungsdienstes sei und ihren Platz in der Zusammenarbeit interprofessioneller Teams habe.

A- und B-Stellen sollen künftig bei der Landeskirche angesiedelt sein. Auch nehme das Gesetz die unterschiedlichen Bedingungen ehrenamtlicher, nebenberuflicher und hauptamtlicher Kirchenmusikerinnen und -musiker in den Blick.

Dr. Julia Helmke skizzierte den Weg zum Gesetzesentwurf seit März 2023. Dazu gehörten neben einer ständigen Arbeitsgruppe unter Federführung von Hans-Joachim Rolf intensive Fachtage und ein öffentliches Beteiligungsverfahren mit 148 persönlichen Stellungnahmen und neun von Institutionen.

„Ich bin richtig froh über diesen Gesetzesentwurf. Zum ersten Mal wird auch für den ehrenamtlichen Dienst ein Qualifikations-Anspruch formuliert“, sagte Martin Sundermann (Sprengel Ostfriesland-Ems).

Der von Birgit Thiemann (Sprengel Lüneburg) angefragte Einzelunterricht soll weiterhin in der Regel freiberuflich und nicht Teil des Dienstauftrags bleiben, um flexibel auf die Nachfrage und auf die jeweilige Stellensituation eingehen zu können, sagte Rolf.

Steffen Creydt (Sprengel Hildesheim-Göttingen) wünscht sich mehr Eindeutigkeit hinsichtlich der Anstellungsträgerschaft und fragte zu dem Gesetzesentwurf insgesamt: „Die Ziele kann ich wohl nachvollziehen, aber wie sieht es aus mit deren Steuerung?“

Die Landessynode stimmte schließlich dem Antrag von Anna Kempe (Sprengel Lüneburg) zu und überwies den Entwurf an den Ausschuss für kirchliche Mitarbeit (federführend), an den Ausschuss für Kirchenmusik und Kultur und den Rechtsausschuss. Auf der kommenden Synodentagung soll dann berichtet werden.